Dresden
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Keine Perspektive, aber viele Straftaten

Prozess am Amtsgericht Dresden: Ein 38-jähriger Serbe nervt seit Jahren die Justiz. Nun muss er wieder einmal ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Am Amtsgericht Dresden wurde nun ein 38-jähriger Serbe verurteilt, der lieber in Deutschland in Haft sitzt, als im Land seiner Väter in Freiheit zu leben.
Am Amtsgericht Dresden wurde nun ein 38-jähriger Serbe verurteilt, der lieber in Deutschland in Haft sitzt, als im Land seiner Väter in Freiheit zu leben. © Marion Doering

Dresden. Mit dem Zerfall Jugoslawiens kam Argjent M. 1991 nach Deutschland. Da war er gerade zehn Jahre alt. Arbeiten nach der Schule durfte er nicht, er, seine Eltern und Geschwister waren als Asylbewerber nicht anerkannt worden. Sie waren nur geduldet und mussten 1999 das Land verlassen. Doch damit konnte sich M. nicht abfinden.

Was sollte er in einem Land, dessen Sprache er nicht versteht? Also kam Argjent M. immer wieder zurück nach Deutschland, erst in den Raum Stuttgart, wo er aufgewachsen war, schließlich ab 2016 nach Riesa. Dorthin war er zugewiesen worden, als M. unter einem falschen Namen sein Glück als Asylbewerber versucht hatte. Auch das ging schief. Er ist noch immer "geduldet" und wäre wohl längst wieder abgeschoben worden, wenn er nicht im Dezember 2019 verhaftet worden wäre.

Sechs Jahre Jugendhaft

Das ist der zweite, weniger nachvollziehbare Teil des Lebens von Argjent M., der heute 38 Jahre alt ist. Schon als Jugendlicher hat er schwere Straftaten begangen, zuletzt war er 2002 zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren verurteilt worden – Raub, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizisten. Ob die zunehmende Delinquenz mit seinem Arbeitsverbot zusammenhängt, wäre eine spannende Frage für Sozialforscher. Die Justiz muss mit den Folgen leben, und da gehört der Mann zu einer Gruppe von Kriminellen, die nach 20 Jahren nicht den Weg aus der Sackgasse gefunden haben. M.s Vorstrafenregister zählt inzwischen 15 Einträge - meist wegen Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung.

Der Serbe wider Willen ist auch schon nach Deutschland gereist und hat sich an der Grenze gestellt, weil er noch eine offene Reststrafe abzubüßen hatte – es scheint, er ist lieber in Deutschland in Haft, als frei in dem Land seiner Väter. "Deutschland ist mein Land", sagt er. Hier fühle er sich wohl und hier wolle er bleiben.

2018 lebte er in Riesa mit einer Frau zusammen, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat. Es kam zu Gewalt, er soll die Verlobte geschlagen haben und gedroht haben, sie und die Kinder zu töten, weil sie ihm ihr Facebook-Passwort nicht gegeben habe. Deswegen und wegen einer Reihe weiterer Taten stand er am Montag vor dem Amtsgericht Dresden. Vor allem 2019 soll er dreimal Männer geschlagen haben, mit denen er Streit hatte. 

Die Verlobte mehrfach geschlagen

Auch seine Verlobte habe er wieder verprügelt, massiv beleidigt. Zuletzt wurde er im Dezember in einem Dönerladen festgenommen, in den er eingebrochen war und einen Spielautomaten aufgebrochen hatte. Nachdem ein Richter am Amtsgericht Dresden die Untersuchungshaft angeordnet hatte, beleidigte er auf der Fahrt zum Gefängnis zwei Polizisten und versuchte, Kopfstöße zu verteilen.

M. hatte in dem Prozess fünf Taten in vollem Umfang gestanden. Zum Streit mit seiner Ex hatte er gesagt, er habe die Frau nicht geschlagen. Er sei eifersüchtig gewesen und habe wissen wollen, was sie so auf Facebook schreibt.

Das Schöffengericht hat den Angeklagten am Nachmittag zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Darin nicht enthalten sind die Übergriffe auf seine frühere Verlobte. Die Frau war als Zeugin nicht erschienen, die Taten wurden eingestellt. 

Angeklagter ist ein "Jäger und Sammler"

Angesichts seiner früheren Verurteilungen erscheine das Urteil milde, sagte der Vorsitzende Richter Ullrich Stein. Der Richter nannte M. diesbezüglich einen "Jäger und Sammler". Das Schöffengericht habe jedoch berücksichtigen müssen, dass M. erst im März am Amtsgericht Riesa zu einer weiteren Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Diese sei nun rechtskräftig und M. habe beide Freiheitsstrafen zu verbüßen.

Das Urteil ist Ergebnis einer Verfahrensverständigung. Danach habe der Angeklagte mehr gestanden, als das Gericht ihm an diesem ersten Verhandlungstag hätte nachweisen können. Gleich mehrere Zeugen, darunter die Ex-Verlobte, waren nicht zu der Sitzung erschienen. Verteidiger Ralf Steiner aus Stuttgart, er vertritt M. schon seit einigen Jahren, sagte, sein Mandant sei auf einem guten Weg.

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