Dresden
Merken

Totschlag mit dem Hammer oder Mord?

Ein Taxifahrer hat seine schlafende Frau erschlagen. Jetzt wurde er in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Dresden verurteilt.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
Helmut König mit seinem Verteidiger Jürgen Saupe.
Helmut König mit seinem Verteidiger Jürgen Saupe. ©  Rene Meinig

Pech im zweiten Anlauf. Taxifahrer Helmut König muss wegen Mordes lebenslänglich hinter Gitter. Der 62-Jährige hatte im Juni 2018 seine 77-jährige Frau erschlagen. Vor Ablauf von 15 Jahren Haft kann er nicht auf eine Entlassung hoffen.

In diesem Herbst musste sich das Landgericht Dresden erneut mit dem Fall befassen. König hatte seine Frau Erika W. im Schlaf erschlagen und war dafür in seinem ersten Prozess am Landgericht Dresden überraschend „nur“ wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den geständigen Angeklagten wegen Mordes aus Habgier zu verurteilen. Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass der Täter nicht aus einer „feindlichen Willensbildung“ heraus gehandelt habe. König habe seiner Frau das finanzielle Desaster ersparen wollen, in das er seine Frau und sich geführt hatte. Er war spielsüchtig und kurz vor der Tat entlassen worden, weil er Einnahmen als Taxifahrer veruntreut hatte. Zudem drohte dem Paar die Stromabschaltung und die Kündigung der Wohnung in Leubnitz/Neuostra.

Neun wuchtige Hiebe auf die schlafende Frau

Der Bundesgerichtshof jedoch kassierte das Urteil und verwies es zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer. Wenn die Tat – neun wuchtige Hiebe mit einem Fäustel auf die schlafende Frau – tatsächlich aus Heimtücke geschah, sei König wegen Mordes zu verurteilen.

Nach einer mehrwöchigen Beweisaufnahme kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass König seine Frau heimtückisch ermordet habe. Seine Frau habe etwa nie den Wunsch geäußert, sterben zu wollen. Da sich weder in der Tat noch in der Person Königs Umstände für eine Milderung der Strafe finden ließen, wurde er zu lebenslänglich verurteilt.

Königs „pathologische Spielsucht“ habe keinen Einfluss auf die Tat gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei auch eher unwahrscheinlich, wegen Schulden in wenigen Tagen aus der Wohnung zu fliegen: „Wir leben in einem Sozialstaat.“ Die Entscheidung, ob seine Frau leben kann oder nicht, stehe dem Angeklagten nicht zu.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach. 

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.