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Wieder Haft für „Ex-Polizisten“

Der langjährige Betrüger Gerd E. hat sich am Mittwoch sein nun mehr 20. Urteil in Dresden abgeholt. Es gab deutliche Worte vom Richter.

Von Alexander Schneider
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Gerd E. wandert wieder ein. Nun für mehr als drei Jahre. Der Richter hat seine Zweifel, ob E. jemals ein straffreies Leben führen kann.
Gerd E. wandert wieder ein. Nun für mehr als drei Jahre. Der Richter hat seine Zweifel, ob E. jemals ein straffreies Leben führen kann. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung hat das Landgericht Dresden den Angeklagten Gerd E. wegen Betruges, Urkundenfälschung und ähnlichen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Strafmaß war Ergebnis einer Verfahrensabsprache und insoweit keine große Überraschung.

Interessanter war, was der Vorsitzende Richter Birger Magnussen zu sagen hatte – und nicht immer war Betrüger E. mit ihm einer Meinung. Es begann schon damit, dass der Vorsitzende sagte, dem Gericht sei nicht entgangen, dass E. den Staatsanwalt nach dem Plädoyer mit dem „Stinkefinger“, dem ausgestreckten Mittelfinger, beleidigt habe.

Angeklagter könne nicht bei der Wahrheit bleiben

Mit seinem Geständnis habe der 53-Jährige eine längere Beweisaufnahme vermieden. Magnussen schränkte allerdings ein und sagte, der Angeklagte habe die Vorwürfe „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ zugegeben. Denn es sei nunmal so, dass Gerd E. schon seit nunmehr 30 Jahren immer wieder Straftaten begeht und dafür verurteilt wird. E. blickt auf 19 Einträge in seinem Vorstrafenregister und hat rund 25 Jahre in Haft gesessen. Magnussen: „Wir haben den Eindruck, eine längere stringente Erklärung, in der Sie bei der Wahrheit bleiben, ist Ihnen gar nicht möglich.“

Gerd E. hatte im Juli 2018 eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßt und beging noch im Dezember desselben Jahres die nächsten Betrügereien. Er hob mit der EC-Karte einer 39-jährigen Rumänin 1.000 Euro an einem Geldautomaten ab. Die Frau hatte bei einem Kumpel des Angeklagten gewohnt. Später hat E. per Online-Banking vom Konto der Frau zweimal Überweisungen von vierstelligen Beträgen auf sein eigenes Konto veranlasst.

Darüber hinaus hat er Anfang 2019 zwei Autos, einen Opel Insignia und einen Isuzu D-Max, geleast, aber nicht eine der Raten von jeweils mehr als 500 Euro beglichen. Um die Verträge abschließen zu können, hatte E. gefälschte Einkommensnachweise eingereicht und behauptet, er sei Inhaber einer florierenden Privatdetektei. Mit großem Geschick habe es der Angeklagte verstanden, die Leasinggesellschaft hinzuhalten, sonst wäre er mit diesen Betrügereien weit eher aufgeflogen.

"Einen Bären aufgebunden"

E. hatte bis zuletzt behauptet, er habe den Isuzu noch am Tag seiner Verhaftung am 16. Oktober 2019 besessen. Tatsächlich hatte er sich schon im September gegenüber der Zulassungsstelle als Eigentümer des Autos ausgegeben und neue Papiere beantragt. Das Auto hatte seitdem mehrfach den Halter gewechselt – und war am Tag nach E.s Verhaftung von einem Mann aus Nürnberg an ein Autohaus in Hamburg verhökert worden. „Da haben Sie uns einen Bären aufgebunden“, so Magnussen.

Außerdem wurde der langjährige Betrüger auch wegen siebenfachen Fahrens ohne Führerschein verurteilt, jeweils mit einem der beiden Autos. E. sagte, er sei Ende der 80er-Jahre Polizist gewesen und habe da eine Fahrerlaubnis gemacht. Nun sagte Magnussen, E. habe nie einen Autoführerschein besessen – und es sei zumindest fraglich, ob er je im Dienst der Polizei gewesen ist.

E. bezieht seit den Wendejahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente von mehr als 700 Euro und lebte zuletzt bei Kumpels und in einem Obdachlosenwohnheim. Richter Magnussen sagte, E. habe „keine ganz einfache Kindheit“ gehabt als Sohn einer psychisch kranken Mutter und eines alkoholkranken Vaters. Seit 30 Jahren allerdings trete er immer wieder mit denselben Delikten in Erscheinung. Das Gericht bezweifle, ob er jemals in der Lage sein wird, ein straffreies Leben zu führen.

Mit der Strafhöhe folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger Michael Flintrop und Andreas Suska hatten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten, der Untergrenze des Deals, gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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