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Land prüft Pläne für die Königsbrücker

Alle Einwendungen werden noch beantwortet. Wegen eines Baumes werden Standorte für Fahrleitungsmasten verändert.

Von Peter Hilbert
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So soll die Königsbrücker Straße zwischen Stauffenbergallee und Bischofsweg nach dem Ausbau aussehen.
So soll die Königsbrücker Straße zwischen Stauffenbergallee und Bischofsweg nach dem Ausbau aussehen. © Visualisierung: Stadtverwaltung Dresden/renderwerk

Die Stadt will die Königsbrücker Straße zwischen Stauffenbergallee und Albertplatz ausbauen. Nach der öffentlichen Auslegung im März hatte es 3.000 Einwendungen gegeben. Dabei ging es unter anderem um die Verkehrsführung, den Lärmschutz oder die Straßenplanung. 

Die Stadt hatte sie zwar bearbeitet und bewertet. Beantwortet sind sie aber noch nicht. Sächsische.de hatte kürzlich mitgeteilt, dass dies bereits geschehen sei. Das ist jedoch noch nicht der Fall. "Jeder Einwender erhält von der Landesdirektion eine schriftliche Antwort", teilt Doris Oser, Referentin des Baubürgermeisters, mit.

"Die Landesdirektion wird ihre Abwägung vornehmen und die Einwender über das Ergebnis informieren." Anschließend findet ein Erörterungstermin statt, zu dem alle eingeladen sind, die Einwände angemeldet hatten.

Allerdings hat die Stadt noch eine weitere Aufgabe. Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) haben für die Kreuzung am Bischofsweg eine geänderte Planung für die Fahrleitungsmasten angekündigt. Dort steht eine Flatterulme, die ursprünglich fallen sollte, erläutert DVB-Sprecher Falk Lösch. 

Allerdings habe das Umweltamt den Wunsch gehabt, dass der wertvolle Baum erhalten bleibt. Deshalb werden die geplanten Standorte für die Masten auf dem Bischofsweg leicht verändert. Mitte Januar besprechen die DVB bei einem Termin mit Drewag, Stadtentwässerung und weiteren Versorgern, dass es dadurch keine Probleme mit Leitungen gibt. Die Stadt stimmt sich dann mit der Landesdirektion zu den Auswirkungen ab.

Der Baubeginn hängt wesentlich davon ab, wann das Genehmigungsverfahren bei der Landesdirektion abgeschlossen wird. Erst wenn sie den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erteilt, darf gebaut werden. Läuft alles optimal, kann das frühestens 2021 sein. 

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