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Corona-Krise: Dresden jetzt mit strengen Regeln

Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat eine neue Verfügung erlassen. Sie gilt seit Mitternacht. Es gibt aber Ausnahmen.

Von Andreas Weller
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Wer ab Sonnabend in Dresden unterwegs ist, muss Polizei und Ordnungsamt glaubhaft machen, dass es triftige Gründe für den "Ausflug" gibt.
Wer ab Sonnabend in Dresden unterwegs ist, muss Polizei und Ordnungsamt glaubhaft machen, dass es triftige Gründe für den "Ausflug" gibt. © Ronald Bonß

Dresden. In der Nacht zum Samstag, ab 0 Uhr, ist eine Ausgangsbeschränkung für Dresden in Kraft getreten. In der Verfügung, die Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) am Freitagabend erlassen hat, heißt es: "Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt. Eine Ausnahme besteht nur bei Vorliegen triftiger Gründe".

Unter "triftige Gründe" fallen:

  • Die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
  • Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung.
  • Die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
  • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel).
  • Der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich.
  • Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis mit maximal 15 Teilnehmenden.
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer fünf Personen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Wo immer möglich, soll ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,50 Metern  eingehalten werden, heißt es außerdem in der Verfügung. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs sei nur unter Beachtung des Mindestabstands zulässig.

Außerdem wird der Besuch von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen untersagt. Ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen, Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. Das Betreten zu therapeutischen oder medizinischen Zwecken sowie zu nicht aufschiebbaren baulichen Maßnahmen und Reparaturen am und im Gebäude gelten nicht als Besuch im Sinne dieser Regelung.

„Grundsätzlich ist es erlaubt, mit triftigem Grund das Haus zu verlassen. Dazu gehört auch Sport und Bewegung im Freien – aber nicht in Gruppen, sondern möglichst alleine“, erläutert Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Die Verfügung ist zunächst bis einschließlich 4. April gültig. Sollte der Freistaat eine weiterreichende Verfügung erlassen, gingen diese vor, heißt es in der Verfügung der Landeshauptstadt Dresden.

Hilbert: "Wir müssen alle solidarisch sein"

Hilbert sagte am Freitag, "die Unvernunft von einigen führt jetzt zu härteren Maßnahmen für alle". Der Donnerstag habe gezeigt, dass anscheinend viele Menschen den Ernst der Lage erkannt hätten. "Viele aber leider auch nicht", so der OB. Deshalb habe der nunmehr eingerichtete Krisenstab entschieden, die bisher geltenden Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen noch einmal zu verschärfen.

Der OB appelliert: „Die steigenden Zahlen an Corona-Infizierten in Deutschland, Sachsen und Dresden sprechen eine deutliche Sprache. Wir müssen alle zusammenstehen und solidarisch sein. Wer egoistisch und verantwortungslos handelt, wird dafür die Konsequenzen tragen müssen.“

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Es gehe darum, die Verbreitung des Coronavirus' aufzuhalten, die Infektionsketten zu unterbrechen, erläutert der OB. Deshalb sei nun diese Maßnahme notwendig, weil viele Dresdner trotzdem auf Märkte gegangen sind, sich an den Elbwiesen getummelt haben oder Kneipen und Biergärten besuchten. 

"Das Gefährdungspotential ist riesig", mahnt Hilbert. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren ab Sonnabend in ganz Dresden. Wer gegen die Verfügung verstößt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Rathaus wird auf Notbetrieb umgestellt

Auch das Rathaus wird von OB Hibert auf Notbetrieb umgestellt. "Es wird nur noch die Kernmannschaft im Rathaus arbeiten, alle anderen nicht." Das sind dann etwa 1.500 statt der sonst 7.000 Beschäftigten. Die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten zu den Ämtern bleiben wie bisher. Viele Bereiche haben den Besucherverkehr komplett eingestellt.

"Es ist ein dramatisches Szenario", so Hilbert. "Aber es geht auch für uns darum, Sozialkontakte einzuschränken, als Verwaltung Vorbild zu sein und natürlich die Mitarbeiter zu schützen."

Die steigende Zahl an Coronafällen in Dresden sei wie "erwartet". "Es ist der Anstieg, wie er seit Tagen vorausgesagt wird. Deshalb müssen wir auch weitere Maßnahmen wie die Allgemeinverfügung ergreifen."

Zudem steige die Anzahl der Tests und damit auch die Anzahl der identifizierten Fälle. Auch deshalb appelliert OB Hilbert erneut an die Dresdner, sich an die Vorgaben zu halten. Dies sei jetzt sehr wichtig. 

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