Dresden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren worden sind, werden im kommenden Jahr eingeschult. Angemeldet werden müssen sie schon jetzt. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2015 und 30. September 2015 geboren wurden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden.
Die Grundschulanmeldung ist an zwei Terminen möglich: am Donnerstag, 10. September, und am Dienstag, 15. September, jeweils zwischen 14 und 18 Uhr. Möglich ist die
Anmeldung an einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirks, an der
Universitätsgrundschule Dresden oder an einer anerkannten Grundschule in freier
Trägerschaft.
Zur Schulanmeldung müssen der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 (sofern vorhanden) mitgebracht werden.
Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Ihre Eltern haben die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag auf Einschulung außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular wird bei der Schulanmeldung ausgehändigt.
Wenn ein Kind an einer Schule angemeldet wurde, heißt das nicht automatisch, dass es dort auch aufgenommen wird. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Den Termin und Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfahren die Eltern und Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt.