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67-Jähriger spricht drei Mädchen an

Zwei Monate Untersuchungshaft haben einen einschlägig bekannten Rentner aus Dresden zum Nachdenken gebracht. Er will sich jetzt Hilfe suchen.

Von Alexander Schneider
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Ein Rentner hat im Juni zweimal Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren nach der Schule unsittlich angegriffen, um sich an ihnen zu vergehen.
Ein Rentner hat im Juni zweimal Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren nach der Schule unsittlich angegriffen, um sich an ihnen zu vergehen. © Marion Doering

Dresden. Anfang Juni streifte ein 67-Jähriger Rentner mittags in seinem Opel Astra durch Gorbitz. Am Omsewitzer Ring entdeckte er ein Mädchen auf dem Heimweg von der Schule. Er stoppe neben der Siebenjährigen und fragte, ob sie mit seinem „Pullermann“ spielen wolle. Das sei „cool“. Das Kind lief weiter. Der Rentner rollte los, hielt wieder vor dem Mädchen und rief, es solle stehenbleiben. Nun kam eine Freundin des Mädchens dazu und der Rentner fuhr davon.

Genau eine Woche später erfährt die Polizei von diesem Angriff. Das sieben Jahre alte Kind, so beschreiben es Zeugen von der Polizei, sei total verängstigt gewesen. Das arabisch sprechende Mädchen beschrieb den Täter so gut, dass er bald identifiziert werden konnte: ein bereits bekannter Sexualstraftäter aus Gorbitz.

Am Dienstag stand der 67-Jährige vor dem Amtsgericht Dresden. Wachtmeister brachten den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal. Nur fünf Tage nach der Tat hatte er sich wieder an zwei Kindern vergangenen – an einem Sportplatz in der Aachener Straße in Trachau. Dort zeigte er den neun und zehn Jahre alten Mädchen sein Glied und fragte sie, ob sie „mal was Witziges sehen wollten“.

Doch so witzig war das nicht. Das ist sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern. Die Mädchen liefen weinend davon. Später wurden sie von der Hortnerin der angrenzenden Schule in einem Gebüsch kauernd entdeckt. „Völlig verängstigt“, wie ein Zeuge berichtete. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten daher versuchten und zwei Fälle des vollendeten sexuellen Missbrauchs von Kindern vor.

Wiederholungsgefahr

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe umfassend ein. Der Mann, selbst Opa einer dreijährigen Enkelin, kam Ende Juni in Untersuchungshaft. Er habe im Gefängnis  viel Zeit zum Nachdenken gehabt, „viele schlaflose Nächte“. Er wisse, dass er schleunigst professionelle Hilfe eines Psychotherapeuten benötige. Nein, er könne sich nicht erklären, warum er das Kind in Gorbitz angesprochen habe.

Allerdings habe er das Mädchen nur ein Mal angesprochen. Da sei im sofort bewusst gewesen, dass es ein Fehler war, er sei dem Kind dann nachgefahren und habe wieder gestoppt, um sich zu entschuldigen. Behauptete er. Doch selbst wenn es tatsächlich so gewesen wäre, war es die absolut falsche Entscheidung.

An der Aachener Straße habe er gehalten, um Wasser zu lassen. Dann hätten plötzlich die beiden Mädchen vor ihm gestanden. „Ich habe sie angesprochen, ob sie mal was Schönes oder Interessantes sehen wollten“, so der 67-Jährige. Sein Glied sei „noch draußen“ gewesen.

Auch nach der zweiten Tat hatte die Polizei keine Mühe, den Täter anhand der Beschreibungen der verstörten Kinder zu ermitteln. Alter Mann, weißes Haar, dicker Bauch - sie erkannten den Mann auch auf Polizeifotos. Das Schöffengericht vernahm sechs Polizeibeamte zu den Taten und den Auswirkungen. So brauchten nicht auch noch die Kinder und deren Eltern geladen und es konnte ihnen ein Auftritt erspart werden.

Nächtlicher Nacktauftritt in Klotzsche

Der ehemalige Eisenbahner wurde bereits 2017 wegen Exhibitionismus verurteilt, weil er am Bahnsteig in Klotzsche nachts eine Frau belästigt hatte. Noch heute bestreitet er die Tat. Das war an seiner Reaktion zu erkennen, nachdem die Vorsitzende Richterin Susanne Burbach-Wieth Auszüge des Urteils verlesen hatte.

2017 hatte der Prozess zweimal stattgefunden, weil der 67-Jährige auf die Vernehmung einer Zeugin bestanden hatte. Nun behauptete er wieder, er sei FKK-Fan und anlässlich einer Nacktwanderung durch die Dresdner Heide zum Bahnhof Klotzsche gegangen, weil er die Uhrzeit wissen wollte. Danach habe er zurück zu seinem Auto wandern wollen. Tatsächlich ist die Uhr am Bahnhof so groß, dass die Zeit von Weitem sichtbar ist. Man muss nicht nackt auf dem Bahnsteig umherspringen. Zudem hatte der Rentner ganz in der Nähe geparkt und die Uhrzeit wohl auch in seinem Auto erfahren.

"Der Angeklagte hat offenbar noch immer ein Problem damit, sich auf die Dinge einzulassen", sagte die Staatsanwältin später in ihrem Plädoyer zu diesem Verhalten. Auch früher war der Mann bereits einschlägig aufgefallen. Als er nun mit den beiden Taten auffiel, erhielt er zwei sogenannte Gefährderansprachen und die Staatsanwaltschaft beantragte den Haftbefehl – aus Sorge vor neuen Angriffen.

Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für den Sexualstraftäter. Sie sagte, obwohl die erste Tat bei einem Versuch geblieben war, sei sie doch ähnlich gravierend wie die zweite Tat am Sportplatz. Verteidiger Jürgen Saupe sagte auch, dass sein Mandant schnell therapeutische Hilfe benötige. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Der 67-Jährige habe schon bei den ersten Gefährderansprachen gegenüber den Polizeibeamten die Vorwürfe nicht bestritten, sagte Saupe.

Am Unrechtsbewusstsein arbeiten

Das Schöffengericht verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung, einer Geldauflage von 2.000 Euro, und wies ihn darüber hinaus an, sich sofort um therapeutische Hilfe zu bemühen. Positiv wertete die Richterin das Geständnis des Angeklagten und dass die Untersuchungshaft ihn tatsächlich beeindruckt habe. An seinem Unrechtsbewustsein müsse er noch arbeiten. Sie betonte nochmals, dass sich der Mann an Kindern vergangen habe. "Sie haben ein Problem, das müssen sie verarbeiten, daran führt kein Weg vorbei."

Da das Gericht am Ende der Verhandlung den Haftbefehl aufgehoben hat, verließ der 67-Jährige das Gericht auf freiem Fuß. Das Urteil ist rechtskräftig.

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