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Corona: Mieten-Übernahme geht schneller

Die Richtwerte pro Haushalt bleiben wie im vergangenen Jahr. Wer Anspruch auf die Hilfe hat.

Von Christoph Springer
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Unterstützung für die Miete zu beantragen ist jetzt wegen Corona einfacher.
Unterstützung für die Miete zu beantragen ist jetzt wegen Corona einfacher. © Archiv/Monika Skolimowska/dpa

Dresden. Die Mietobergrenzen, bis zu denen Sozialamt und Jobcenter die Wohnkosten übernehmen bleiben in diesem Jahr auf dem Niveau 2020. Das teilt die Stadt mit. Zugleich veröffentlicht das Rathaus noch einmal die Obergrenzen, die dabei gelten. Für ein Haushalt mit einer Person sind das reichlich 378 Euro für die Grundmiete und die kalten Betriebskosten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt gibt es maximal etwas mehr als 444 Euro. Alle sogenannten Angemessenheitsgrenzen können hier auf der Internetseite der Stadt nachgelesen werden.

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Die Übernahme-Richtwerte gelten bis auf Weiteres, vorerst jedoch nur bis zum 31. März 2021, so das Rathaus weiter. Hintergrund für diese Regelung sei das zeitlich befristete vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der Corona-Pandemie. Durch die Krise hätten viele Menschen ihre wirtschaftliche Existenz verloren oder sie verdienten nicht mehr genug, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich und ihre Familie Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Menschen, die eine geringe Altersrente beziehen oder nicht erwerbsfähig sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Menschen, die vom Jobcenter und vom Sozialamt unterstützt werden, haben auch Anspruch auf die Übernahme ihrer angemessenen Wohnkosten.

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