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Dresden: Schnelles Urteil für alten Kunden

Ein 38-Jähriger mit einem Faible für Schlüssel überzeugte das Gericht mit seinem umfassenden Geständnis, und wurde belohnt.

Von Alexander Schneider
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Ein 38-Jähriger hat immer wieder Schlüssel gestohlen, um sie für weitere Taten zu nutzen. Er hat in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden alle Vorwürfe eingeräumt.
Ein 38-Jähriger hat immer wieder Schlüssel gestohlen, um sie für weitere Taten zu nutzen. Er hat in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden alle Vorwürfe eingeräumt. © Marion Doering

Dresden. Ja, die wilden Jahre hat Jan K. wohl bereits hinter sich. Der gelernte Chemielaborant hat sich in allerlei Ecken des Strafrechts herumgedrückt und die Justiz beschäftigt. Erst wegen Nazi-Symbolen in der Jugend, dann wegen Drogengeschichten als junger Erwachsener und immer wieder Einbrüche. Das hat ihm einige Jahre Haft eingebracht.

Inzwischen ist der Deutsche 38 Jahre alt und fast scheint es so, als wenn der Richter ihm die früheren Bußen, die einige Jahre zurückliegen, als Guthaben angerechnet hat. Wie anders ist es zu erklären, dass K. als mehrfach einschlägig verurteilter Täter für eine stolze Serie recht aktueller Einbrüche so glimpflich davonkommen konnte?

Ende November 2019 soll er laut Anklage aus der Umkleide des Elbamare einen Schlüssel für einen Mercedes gestohlen – und das Auto dann abends vom Parkplatz des Gorbitzer Schwimmbads geholt haben. Einen Führerschein hat K. nie gemacht. Am 11. Dezember 2019 wurde er von der Polizei am Leutewitzer Ring noch hinter dem Steuer dieses Autos erwischt.

Im Januar 2020 stahl er einen Schlüsselbund in der Sauna einer Pension in der Mendelssohnallee in Blasewitz, öffnete damit die Wohnung des Inhabers in diesem Gebäude und stahl Bargeld, Uhren und Goldbarren im Gesamtwert von rund 1.000 Euro.

Im März hebelte er den Schlüsselsafe eines weiteren Hotels auf und bahnte sich damit den Weg in das Haus. Als an der Rezeption der Alarm losging, machte K. sich aus dem Staub.

Überraschende Einigung

Verteidigerin Ines Kilian fragte, ob man die Sache vor einer langen Beweisaufnahme nicht hinter verschlossenen Türen „mal erörtern“ wolle. Daraus wurde dann eine Verfahrensabsprache – und eine sehr kurze Beweisaufnahme. Der Angeklagte räumte fast alle Vorwürfe ein.

Nur den Benz habe jemand anderes gestohlen. Ihr Mandant habe das Auto samt aller Papiere einem Unbekannten für 500 Euro abgekauft, erklärte die Verteidigerin. Natürlich habe er gewusst, dass die Sache faul war.

Das ist möglich, jedenfalls könnte das Gericht dem 38-Jährigen auch nichts anderes beweisen, außer dass er in einem gestohlenen Auto gesessen hatte, in dem er nichts verloren hatte. Strafrechtlich wird so aus einem Diebstahl eine Hehlerei.

Das Schöffengericht war damit den Angaben des Angeklagten und seiner Anwältin zufrieden. Der Mann hat immerhin Arbeit und versuche, sich von Drogen fernzuhalten. Damit lässt sich punkten.

K. wurde wegen Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein und Hehlerei nach zweieinhalb Stunden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die das Gericht wie in dem Deal angekündigt, zur Bewährung aussetzte.

Enthalten ist in dem Urteil auch eine nichts rechtskräftige Verurteilung von acht Monaten wegen Einbruchs, zu der K. im Sommer verurteilt worden war. Der Deal wird daher auch einen Berufungsrichter freuen, weil auch das offene Verfahren vom Tisch ist.

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