Dresden. Polizei und Ordnungsamt in Dresden haben Kunst zerstört und nicht eine Party beendet. Sie haben damit gegen das Grundgesetz verstoßen, das in Paragraf 5 die Freiheit der Kunst garantiert. Nicht der Künstler muss sich also verantworten, sondern die Beamten aus der Polizeidirektion und die Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt. Das ist zumindest die Position von HP Trauschke, der am Sonnabend der Veranstalter eines Treffens an der Elbe neben der Marienbrücke war.
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