Dresden
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Datenlöschung nicht belegbar

In der Filiale eines Dresdner Pflegedienstes soll die Buchhalterin Festplatte und Backup vernichtet haben. Geprüft hatten das weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.

Von Alexander Schneider
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Das Amtsgericht Dresden beerdigte nun ein Strafverfahren, in dem einer Angeklagten völlig ungeprüfte Vorwürfe gemacht wurden.
Das Amtsgericht Dresden beerdigte nun ein Strafverfahren, in dem einer Angeklagten völlig ungeprüfte Vorwürfe gemacht wurden. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Das Vertrauen der Justiz speist sich vor allem aus der Glaubwürdigkeit ihres Handelns. Wenn die Basis strafrechtlicher Tatvorwürfe jedoch nur eine ungeprüfte Behauptung ist, erschüttert das das Vertrauen in die Ermittlungstätigkeit.

Am Freitag kam am Amtsgericht Dresden eine 42-jährige Angeklagte mit einem blauen Auge davon, die im März 2017 angeblich wichtige Geschäfts- und Kundendaten in der Dresdner Niederlassung eines Pflegedienstes von der Festplatte des Firmencomputers und auch noch ein Backup, also eine Datensicherung, von einem Speicherstick gelöscht haben soll.

Strafbefehl nicht akzeptiert

Das klingt zunächst nach krimineller Energie einer Buchhalterin, die bei Polizei und Justiz nicht ganz unbekannt ist. Allerdings hatte die Frau den Strafbefehl mit der Geldstrafe über 300 Euro nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt.

Die Angeklagte berichtete nun in der Hauptverhandlung, dass es an jenem Tag vor dreieinhalb Jahren zu einem Streit in der Firma gekommen sei. Sie habe sich trotz wiederholter Anweisung ihrer Chefin geweigert, eine Rechnung über fehlerhaft abgerechnete Leistungen eines Patienten zu erstellen, so die Angeklagte. Nach dem Telefonat mit ihrer Vorgesetzten, die in der Zentrale in Nordrhein-Westfalen arbeitet, habe sie sofort gekündigt und zwei Tage später Schlüssel und Datenstick abgegeben.

Eine Pflegekraft und damalige Büro-Kollegin (57) der Angeklagten sagte als Zeugin, auf dem Dienst-PC der Angeklagten seien Rechnungen und Vorlagen verschwunden. Sie habe Tage gebraucht, Dateien wiederherzustellen.

Sie habe auch die Daten vom Stick auf den PC kopiert. Der Stick habe dabei jedoch "gemacht, was er wollte". Plötzlich seien Dateien nicht mehr lesbar gewesen. Sie habe den Speicher daher in eine Kiste gelegt, nie mehr angerührt und im März 2020 dem Verteidiger der Angeklagten Frank Hengst übergeben. 

Die Zeugin machte nicht den Eindruck, als könne sie souverän mit den Computeranwendungen umgehen. Mal sagte sie, "alle" Rechnungen und Vorlagen seien weg gewesen, dann hieß es, es seien doch noch Teile aufgefunden worden und ähnliches. Gleichwohl muss auch die 57-Jährige unter enormem Druck gestanden haben, denn sie habe dafür sorgen müssen, dass die Rechnungen verschickt werden. Es seien bereits seit Januar 2017 deutlich weniger Rechnungen erstellt worden, sodass kaum Geld da gewesen sei, um die laufenden Kosten zu begleichen.  

Verteidiger vermutet ein anderes Motiv

Hengst jedoch sagte, auf dem Stick, den er von der 57-Jährigen vor wenigen Monaten erhalten habe, seien andere Daten gewesen, unter anderem aktuelle Krankenkassen-Anträge der 57-Jährigen vom März dieses Jahres. Es sei daher nicht möglich, dass der Stick seit März 2017 nie mehr angerührt worden sei. Zudem sei ihm ein Stick im Metallgehäuse überreicht worden, der Stick seiner Mandantin sei aus Plastik gewesen.  

Der Anwalt vermutet ein anderes Motiv, warum seine Mandantin ihrer damaligen Chefin im Mai 2017 wegen der - angeblichen - Datenlöschung angezeigt worden ist. Es sollte wohl der Druck auf die ehemalige Mitarbeiterin vor dem anstehenden Arbeitsrechtsprozess erhöht werden.

Was tatsächlich im März 2017 an Daten fehlte, blieb offen - und wird sich wohl auch nie aufklären lassen. Kein Ermittler, weder Polizist noch Staatsanwalt, habe jemals den PC oder Stick ausgewertet, so Hengst. Das hatte auch die 57-Jährige Zeugin ausgesagt.  

Das Gericht stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin und der Angeklagten ein. Sämtliche Kosten, auch die Auslagen der Angeklagten, fallen der Staatskasse zur Last. Unzufrieden blieb am Ende nur Verteidiger Hengst, der lieber einen Freispruch gesehen hätte.

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