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Altenpflegerin in Dresden verurteilt

Wegen Überforderung in ihrem Job soll eine 53-jährige Dresdnerin Patienten eingeschlossen haben. Sie stand nun wegen Freiheitsberaubung vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Unter Pflegedruck? Zweimal soll eine überforderte Altenpflegerin in Dresden Patienten eingeschlossen haben. Das Urteil des Amtsgerichts Dresden akzeptierte sie nicht.
Unter Pflegedruck? Zweimal soll eine überforderte Altenpflegerin in Dresden Patienten eingeschlossen haben. Das Urteil des Amtsgerichts Dresden akzeptierte sie nicht. © dpa/Tom Weller

Dresden. Eine 53-jährige Altenpflegerin ist nach zwei Verhandlungstagen am Amtsgericht Dresden wegen Freiheitsberaubung in zwei Fällen verurteilt worden. Sie muss eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagte, die in einem Dresdner Pflegeheim gearbeitet hatte, mit ihren Aufgaben überfordert gewesen ist und zweimal Patienten eingeschlossen hat.

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