Dresden. Eine 53-jährige Altenpflegerin ist nach zwei Verhandlungstagen am Amtsgericht Dresden wegen Freiheitsberaubung in zwei Fällen verurteilt worden. Sie muss eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagte, die in einem Dresdner Pflegeheim gearbeitet hatte, mit ihren Aufgaben überfordert gewesen ist und zweimal Patienten eingeschlossen hat.
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