Dresden
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Gefahr in Verzug

Eine psychisch kranke Frau kündigt an, sich etwas anzutun. Als die Polizei kommt, attackiert sie die Beamten. Nun hat das Amtsgericht Dresden ein Urteil gesprochen.

Von Alexander Schneider
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Polizisten überwältigen eine Frau, die sich das Leben nehmen will. Weil sie sich gegen die Beamten zur Wehr setzte, stand sie nun vor dem Amtsgericht Dresden.
Polizisten überwältigen eine Frau, die sich das Leben nehmen will. Weil sie sich gegen die Beamten zur Wehr setzte, stand sie nun vor dem Amtsgericht Dresden. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Vielleicht war es das Glück der Angeklagten, dass Strafrichter Ulrich Garrelts lange in der Betreuungsabteilung gearbeitet hat und erfahren im Umgang mit psychisch auffälligen oder kranken Menschen ist. Die Frau, die am Dienstag im Amtsgericht Dresden vor ihm sitzt, ist so eine Patientin, auch wenn sie im strafrechtlichen Sinn nie begutachtet wurde.

Im September 2020 ist die Dresdnerin auf zwei Polizisten losgegangen, die ihr das Leben retten wollten. Klingt kompliziert, und ist es auch, schon weil die Staatsanwaltschaft die 41-Jährige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Nötigung angeklagt hat. Solche Taten psychisch kranker Menschen, sagt der Richter, würden „normalerweise“ nicht verfolgt.

Hilferufe per Whatsapp

Immerhin ist neben Verteidiger Carsten Brunzel auch Anwältin Karin Ahrendt, Betreuerin der Angeklagten, mit im Prozess. Sie berichtet, dass sie an jenem Tag viele Nachrichten per Whatsapp von ihrer Klientin erhalten habe. Die 41-Jährige habe sich in einer Ausnahmesituation befunden, habe angekündigt, sich das Leben zu nehmen: „Sie schrieb: ,Ich will nicht mehr. Ich kann nicht mehr‘“, und habe das Foto ihres Abschiedsbriefs geschickt. Die Anwältin habe daher die Polizei alarmiert.

Dann kamen die Beamten. Weil die Angeklagte sie nicht in die Wohnung ließ, öffnete die Feuerwehr die Tür. Die Lage eskalierte. Die Frau bewirft die Uniformierten mit Gegenständen, bedrohte sie mit einem langen Küchenmesser. Erst mit Pfefferspray gelang es diesen, sie zu überwältigen, ehe sie die Frau in eine psychiatrische Klinik brachten.

Nach Angaben der Betreuerin habe die an Borderline erkrankte Frau nun auch unter massiven Angstzuständen gelitten. Es wäre besser gewesen, die Polizei hätte ein für solche Fälle geschultes Team zu ihr geschickt, argumentieren die Betreuerin und der Verteidiger in der kurzen Hauptverhandlung. Die Information über die Erkrankung sei offenbar nicht bei den Beamten vor Ort eingetroffen – auch wenn die Persönlichkeitsstörung der Frau bei der Polizei grundsätzlich bekannt sei.

Richter Garrelts stellt das Verfahren gegen Auflagen vorläufig ein. Die 41-Jährige erhält 60 Arbeitsstunden und soll nun mit etwas mehr Nachdruck als in der Vergangenheit prüfen, sich in eine Therapie zu begeben, um ihre Krankheit besser kontrollieren zu können. Eine Unterbringung in der Psychiatrie sei unverhältnismäßig.

Für die Polizisten, die nicht mehr als Zeugen gehört werden, ist jedoch klar: Auch bei einem besseren Informationsfluss hätten sie doch in jedem Fall verhindern müssen, dass sich die Frau etwas antut.

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