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Naziparolen in Dresdner Kaserne strafbar

Nach einem Freispruch für einen rechtsextremen Eklat in der Offizierschule musste nun ein 24-Jähriger erneut vor Gericht antanzen.

Von Alexander Schneider
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In einem Berufungsprozess kippte das Landgericht Dresden den Freispruch eines ehemaligen Soldaten. Braune Parolen in einer Kaserne können doch strafbar sein. Dennoch wurde der Angeklagte nicht verurteilt.
In einem Berufungsprozess kippte das Landgericht Dresden den Freispruch eines ehemaligen Soldaten. Braune Parolen in einer Kaserne können doch strafbar sein. Dennoch wurde der Angeklagte nicht verurteilt. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Wenn die Auswüchse der Abschlussfeier einen Rückschluss auf die Schwere der Prüfungen zulässt, muss der Lehrgang auf der Offizierschule des Heeres (OSH) ganz schön heftig gewesen sein. Die Folgen der Feier jedoch beendeten einige Offizierskarrieren noch vor ihrem Beginn. So die eines 24-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der nun zum zweiten Mal vor Gericht stand. Es ging, heikel-heikel, um das Verwenden von Nazi-Symbolen in der traditionsreichen Dresdner Schule für alles rund ums Kriegshandwerk.

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