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Nach Überfall auf Frau: Dresdner Heideräuber verurteilt

Wegen eines Überfalles und weiterer Übergriffe auf Frauen in der Dresdner Neustadt bleibt ein 29-Jähriger im Gefängnis, entschied das Amtsgericht Dresden.

Von Alexander Schneider
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Die Polizei kam zwar schnell, doch von dem Täter, der im Juni 2022 in der Dresdner Heide eine Frau überfallen hatte, fehlte jede Spur. Nun wurde der 29-Jährige verurteilt.
Die Polizei kam zwar schnell, doch von dem Täter, der im Juni 2022 in der Dresdner Heide eine Frau überfallen hatte, fehlte jede Spur. Nun wurde der 29-Jährige verurteilt. © Symbolbild: SZ/Uwe Soeder

Dresden. Schuldig wegen Raubes, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung. Nach zwei Verhandlungstagen schickte das Amtsgericht Dresden einen 29-Jährigen ins Gefängnis.

Achmed N. hatte den Überfall auf eine 33-jährige Frau bestritten und zum Auftakt behauptet, ihm sei in der Nacht eine Falle gestellt worden. Doch das Schöffengericht kam zu dem Schluss, dass sich die Tat so abgespielt hat, wie sie dem Mann vorgeworfen wird: Im Juni 2022 waren die beiden in einer Bahn der Linie 11 stadtauswärts gefahren, hatten die Haltestelle Angelikastraße verpasst, wo sie zum Jägerpark laufen wollten. Sie hatten sich kurz zuvor am Albertplatz kennengelernt. Als sie gegen 4 Uhr von den Elbschlössern durch die Heide liefen, habe N. die Frau überfallen.

Die Vorsitzende Richterin sagte, es sei nicht ganz klar, ob die Tat des Angeklagten zunächst sexuell motiviert war. Im Ergebnis jedoch habe er sein Opfer bedrängt und es habe allein an der Gegenwehr der erheblich alkoholisierten Frau gelegen, dass er sein Vorhaben nicht umsetzen konnte.

N. habe die Tasche und das Handy der Frau mitgenommen. Es sei nachweisbar, dass er die Tasche durchsucht habe. Die Polizei kam schnell, weil einem Zeugen eine hilflose Frau mit heruntergezogener Hose im Bereich der Fischhausstraße aufgefallen war. "Es ist die Befürchtung vieler Frauen, nachts im Wald überfallen zu werden", sagte die Richterin.

Nicht die erste Haftstrafe

Das Gericht war auch von den weiteren Tatvorwürfen überzeugt. So hatte N. in der Louisenstraße ebenfalls in sexueller Absicht zwei Jugendlichen ins Haar gefasst und eine weitere Frau so sehr geschlagen, dass sie stürzte und sich am Kopf verletzte. Der mehrfach vorbestrafte Algerier war erst im Sommer 2021, ein halbes Jahr vor den neuen Taten, aus dem Gefängnis entlassen worden. Er wurde nun zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Staatsanwältin hatte im Plädoyer drei Jahre gefordert und betont, dass N. im Prozess die 33-Jährige erneut herabgewürdigt habe. Die offenbar erheblich von Alkohol- und Drogenmissbrauch gezeichnete Geschädigte selbst war krankheitsbedingt entschuldigt. Positiv für Achmed N. zu werten sei nur, dass er der Verlesung der Polizeivernehmung der Geschädigten zugestimmt und ihr damit eine erneute Konfrontation ersparte. Den Respekt, den er für sich einfordere, zeige er weder gegenüber anderen Menschen, Frauen und auch nicht gegenüber dem Gesetz, sagte die Staatsanwältin.

Verteidiger Hendrik Klee hatte auf gerade ein Jahr Haft plädiert. Er hielt den Raub nicht für erwiesen. Sein Mandant habe der Geschädigten die Tasche nur deswegen abgenommen, weil sie ihm zuvor eine Kette abgenommen habe. Das war die Behauptung des Angeklagten, der bis zum Schluss den Raub bestritten hatte.