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Missbrauch: Nach Entdeckung Hilfe gesucht

Ein 47-Jähriger Dresdner hat vor Gericht gestanden, seine Stieftochter über Jahre unsittlich berührt zu haben. Er ist jetzt in Behandlung.

Von Alexander Schneider
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Ein Stiefvater hat in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden alle Missbrauchsvorwürfe eingeräumt und so seiner Stieftocher und deren Mutter eine längere Vernehmung erspart.
Ein Stiefvater hat in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden alle Missbrauchsvorwürfe eingeräumt und so seiner Stieftocher und deren Mutter eine längere Vernehmung erspart. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Ein Familienvater hat eingeräumt, seine Stieftochter über Jahre immer wieder begrapscht zu haben. Am Montag hat der Mann am Amtsgericht Dresden die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft umfassend eingeräumt, womit der Angeklagte sich und den anderen Prozessbeteiligten eine längere Beweisaufnahme erspart hat.

Lediglich die heute 18-jährige Geschädigte und ihre Mutter mussten vernommen werden. Die Öffentlichkeit war während der Aussagen des Angeklagten und der beiden Zeuginnen nicht zugelassen. Schutzwürdige Interessen der Beteiligten und Details aus der Privat- oder sogar Intimsphäre sollen nicht öffentlich erörtert werden, wie es hieß.

Es begann beim Zelten

Laut Anklage hat der 47-jährige Dresdner das gerade zwölf Jahre alte Mädchen erstmals beim Zelten im Sommer 2015 unsittlich berührt, um sich zu erregen. Er habe das Kind massiert, ihm unter den Bademantel gefasst und dabei auch die unbedeckte Brust gestreichelt.

Weitere zwölf Fälle fanden bis zum Sommer 2017 in der gemeinsamen Wohnung statt, im Arbeitszimmer und im Wohnzimmer. Auch dort hat er dem Mädchen stets an das bedeckte Gesäß und die bedeckte Brust gefasst. Angeklagt waren jeweils sechs Übergriffe, bei denen das Mädchen unter beziehungsweise über 14 Jahre alt war.

Die Tochter hatte sich ihrer Mutter offenbart, nachdem sie sich schon von dem Angeklagten getrennt hatte. Als die Frau ihren ehemaligen Partner mit den Vorwürfen konfrontierte, habe er die Taten sofort eingeräumt und sich psychologische Hilfe gesucht, er sei in therapeutischer Behandlung, war am Rande der Hauptverhandlung zu erfahren. 

Auch wenn es sich um sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern im unteren Bereich handelt, sind die Folgen gravierend. Ihre Mandantin habe heute noch Probleme, Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen oder über die Taten zu sprechen, sagte Opfer-Anwältin Anca Kübler. Daher sei sie auch noch nicht in Behandlung: "Es wird noch dauern, das alles aufzuarbeiten."

Schmerzensgeld als Bewährungsauflage

Das Gericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften Deutschen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss er der Geschädigten 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Jugendrichter Markus Vogel sagte, der Angeklagte habe sich nach den Taten vorbildlich verhalten, indem er sich professionelle Hilfe gesucht und für die Übergriffe Verantwortung übernommen hat. Es sei hier zwar um Übergriffe im unteren Rahmen gegangen, doch auch Streicheln einer unbedeckten Brust sei schon erheblicher.

Dass das Urteil noch in der laufenden Hauptverhandlung rechtskräftig wurde, helfe ihrer Mandantin, damit abzuschließen, sagte Opfer-Anwältin Anca Kübler. Leider sei es oft anders in solchen Verfahren.

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