Dresden
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Demenzkranke Nachbarin betrogen

Ein 27-Jähriger betrog jahrelang unter falschem Namen - selbst seine demenzkranke Nachbarin. Diese glaubte, er arbeite in einer Pflegeeinrichtung.

Von Alexander Schneider
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Ein 27-jähriger Betrüger hat es nun vors Landgericht Dresden geschafft. Wegen früherer Verurteilungen zu Freiheitsstrafen steht der Mann nun für weitere 20 Tatvorwürfe vor einer Strafkammer.
Ein 27-jähriger Betrüger hat es nun vors Landgericht Dresden geschafft. Wegen früherer Verurteilungen zu Freiheitsstrafen steht der Mann nun für weitere 20 Tatvorwürfe vor einer Strafkammer. © Robert Michael

Dresden. Kevin L. hat es schriftlich, er ist ein hartnäckiger Betrüger. Der gebürtige Allgäuer sitzt schon seit knapp drei Jahren in Haft und wurde seitdem mehrfach verurteilt. Zuletzt wurden seine Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten zusammengefasst.

Nachdem die Polizei jedoch eine Fülle weiterer Taten aus den Jahren 2012 bis 2017 aufgeklärt hat, wurde der Betrüger nun am Landgericht Dresden angeklagt: Die Strafkompetenz von Amtsgerichten reicht nur für bis zu vier Jahre hinter Gittern. Weil der 27-Jährige diese Hürde mit den neuen Taten nun wahrscheinlich reißen wird, ist das Landgericht für den Mann mit den gezupften Augenbrauen und dem gestylten Vollbart zuständig.

L.s neue Hauptverhandlung begann am Montagvormittag. 20 Betrügereien, oft online mit falschen Namen, hat der Staatsanwalt aufgelistet. Gründlichkeit scheint dabei vor Schnelligkeit gegangen zu sein. Älteste Tat ist der Kauf einer Heimkino-Anlage für 280 Euro, die L. im Dezember 2012 bestellt aber nicht bezahlt haben soll. Im Jahr 2015 kommen zwölf Online-Lebensmittelkäufe bei Konsum hinzu in einer Höhe von insgesamt 350 Euro. 

Vieles über die Tante bestellt

Diese habe er mit der Zahlungskarte seiner Tanke beglichen. Im August 2016 soll er viermal Lotto gespielt haben und die Kosten – 1.000 Euro – ebenfalls über seine nichtsahnende Tante abgerechnet haben.

Richtig viele Vorwürfe stammen jedoch aus dem Jahr 2017. Wiederholte Online-Einkäufe bei Rewe, Lebensmittel für deutlich mehr als 1.000 Euro, ein LED-Fernseher beim Otto-Versand, ganze Klamottenbestellungen bei der Outfittery für 1.400 Euro, außerdem nicht zu knapp: Pflegeprodukte. Auch Nachbarn haute L. übers Ohr. So vereinbarte er etwa einen Darlehensvertrag über 6.700 Euro mit einem 53-jährigen Arzt - angeblich um Schäden in der Wohnung und die Miete zu bezahlen - und bestellte Waren mit den Daten einer betagten, demenzkranken Hausbewohnerin.

Gericht, Staatsanwaltschaft und der Angeklagte einigten sich in einem Rechtsgespräch auf eine neue Gesamtstrafe von bis zu viereinhalb Jahren Haft im Falle eines umfassenden Geständnisses. Ein Teil der Vorwürfe stellte das Gericht ein, im Prinzip alles vor 2017 und weitere Taten aus 2017.

Angebliche Notlage

Der Angeklagte räumte die verbleibenden Anklagepunkte ein. Er sagte, er habe sich in einer Notlage befunden. Habe weder Arbeit noch Einkommen gehabt. Ausdrücklich bedauerte er, die demenzkranke Nachbarin betrogen zu haben.

Deren Tochter war noch anzusehen, wie sehr der Angeklagte sie und ihre Mutter hintergangen haben muss. „Er hat gesagt, er arbeite in einer Pflegeeinrichtung.“ Der Nachbar habe sich um die Dame gekümmert, sei mit ihr spazieren gewesen.

Vom Betrug habe sie erst erfahren, als L. schon verhaftet worden war und bei ihr noch Pakete seiner Bestellungen eintrafen und Mahnungen. „Er hat Waren für Zigtausend Euro bestellt“, sagte die Zeugin.

Nun bleibt auch spannend, wie das Gericht die behauptete „Notlage“ wertet. Kleiderbestellungen mit Styleberatung für 1.400 Euro widersprechen der Behauptung des Angeklagten, auch Wandtattoos und Fernseher. Der Prozess wird fortgesetzt.

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