Dresden. Es ist doch gar nicht so schlecht, dass der hartgesottene Dauerdemonstrant weder in einer Diktatur leben muss, noch die Justiz mit „Freislerschen Methoden“ gegen Andersdenkende vorgeht, wie der 63-jährige Dresdner nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung am Amtsgericht Dresden noch behauptet hatte. In seinem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden wurde Jürgen S. nun freigesprochen, dem Rechtsstaat sei Dank.
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