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Freispruch für umstrittenes Transparent

Die Berufung hat sich für einen 63-jährigen Dresdner gelohnt. Der Mann hatte 2018 einen Studentenchor beleidigt. Ihn "rettete" ein Emoji.

Von Alexander Schneider
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Ein erfahrener Dresdner Demonstrant aus dem Pegida- und Querdenker-Lager wurde nun für ein hässliches Transparent gegen den gemischten Studentenchor "Singasylum" freigesprochen.
Ein erfahrener Dresdner Demonstrant aus dem Pegida- und Querdenker-Lager wurde nun für ein hässliches Transparent gegen den gemischten Studentenchor "Singasylum" freigesprochen. © René Meinig

Dresden. Es ist doch gar nicht so schlecht, dass der hartgesottene Dauerdemonstrant weder in einer Diktatur leben muss, noch die Justiz mit „Freislerschen Methoden“ gegen Andersdenkende vorgeht, wie der 63-jährige Dresdner nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung am Amtsgericht Dresden noch behauptet hatte. In seinem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden wurde Jürgen S. nun freigesprochen, dem Rechtsstaat sei Dank.

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