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Patient gestürzt – fahrlässige Tötung?

Wegen eines folgenschweren Unfalls in Dresden muss sich nun eine Altenpflegerin verantworten.

Von Alexander Schneider
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Nach dem Sturz eines pflegebedürftigen Rentners steht nun eine Altenpflegerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden.
Nach dem Sturz eines pflegebedürftigen Rentners steht nun eine Altenpflegerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: Norbert Millauer

30, 35 Patienten in fünf Stunden sind die Regel in der häuslichen Altenpflege. So war das auch am 23. Oktober 2018 in der Spätschicht einer 35-jährigen Altenpflegerin, von 15.30 bis 20.30 Uhr. 

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