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Gericht bestätigt Verbot von "Querdenken" in Dresden

Auch der vierte Versuch, eine Großversammlung in Dresden durchzuführen, scheitert offenbar. Nun gibt es auch eine Gerichtsentscheidung.

Von Andreas Weller
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Im März kam es trotz Verbots zu Ansammlungen in Dresden, die Polizei musste gegen "Querdenker" einschreiten.
Im März kam es trotz Verbots zu Ansammlungen in Dresden, die Polizei musste gegen "Querdenker" einschreiten. ©  Sebastian Kahnert/dpa (Archiv)

Dresden. Für diesen Samstag hat der Dresdner Ableger "Querdenken 351" erneut Proteste gegen die Corona-Politik angekündigt. Wie bereits im Dezember, März und April dürfen diese jedoch erneut nicht in Dresden stattfinden. Es ist der vierte Versuch, gegen die Lockdown-Politik mit vielen Menschen zu demonstrieren. Doch Versammlungsleiter Marcus Fuchs hat erneut ein Verbot kassiert.

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