Dresden. Nach dem Verbot der "Querdenken"-Versammlung in Dresden wollte der Dresdner Ableger der Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen offenbar einen Trick anwenden. Doch diesen durchschaute die Versammlungsbehörde der Stadt und hat nun weitere Verbote ausgesprochen.
"Querdenken 351", so heißt der Dresdner Ableger, wollte offenbar Versammlungen entgegen dem Verbot der Stadt durch die Hintertür durchsetzen. Statt einer offiziellen Versammlung wurden für den kommenden Samstag ein "Gottesdienst" und ein Fahrzeugkorso angemeldet.
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Die Reaktion der Stadt ist eindeutig. "Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat für den kommenden Sonnabend weitere Versammlungsanzeigen im Kontext der Querdenken-Szene vor dem Hintergrund der bundesweiten Mobilisierung geprüft", heißt es von der Stadt. "Im Ergebnis wurden nunmehr sowohl die Versammlung 'Lebendiger Advent - Adventsversammlung für freie Religionsausübung, für Hoffnung und Menschlichkeit' - welche ebenfalls als Gottesdienst beworben wird - als auch ein geplanter Fahrzeugkorso unter dem Motto 'Die Liebe zieht durch Dresden' verboten."
Für die Versammlungsbehörde sei klar, dass beide Versammlungen eine "identische Zielsetzung" verfolgen wie die bereits am Mittwoch verbotene Querdenken-Demonstration. "Vor dem Hintergrund der Pandemiesituation sowie eines identischen beziehungsweise ähnlichen Teilnehmerkreises greifen aus diesem Grund ähnliche Verbotsgründe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in Dresden."
Die Stadt hatte die ursprüngliche Versammlung auf der Cockerwiese unter anderem mit folgender Begründung verboten: "Die Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen zeigen, dass seitens der 'Querdenker' weder Abstandgebote eingehalten, noch die Maskenpflicht befolgt wird. Alle behördlichen Auflagen oder polizeilichen Aufforderungen werden völlig ignoriert."
Um ein Superspreader-Event mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen zu verhindern, stelle das Versammlungsverbot für die geplante Veranstaltung die einzige Möglichkeit dar. "Ein milderes Mittel gibt es nicht."
Auch das Bundesverfassungsgericht habe am 5. Dezember bezüglich der "Querdenker"-Demo in Bremen entschieden, dass es nicht geeignet wäre, einem Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, damit dieser seine Versammlung durchführen kann, wenn nicht zu erwarten sei, dass die Auflagen eingehalten werden.
Stadt droht mit 25.000 Euro Bußgeld
Zudem stellt die Stadt klar, dass der Aufruf zu, die Durchführung einer verbotenen Versammlung und auch die Teilnahme an einer solchen als Straftat verfolgt werden können, mindestens aber als Ordnungswidrigkeit.
Wer öffentlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung auffordert, nachdem die Durchführung verboten wurde, handle strafbar. Greift das Versammlungsgesetz, droht ein Bußgeld bis 500 Euro. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können bis zu 25.000 Euro kosten, warnt die Stadt. "Unabhängig hiervon werden an diesem Tag Verstöße gegen den Mindestabstand und die Maskenpflicht parallel konsequent geahndet", so die Verwaltung.