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Dresden zahlt Eltern Kita-Beiträge zurück

Die Rückzahlung wird mit den Mai-Beiträgen verrechnet. Wer darauf Anspruch hat, ist klar geregelt.

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Die Stadt Dresden zahlt Kita-Beiträge zurück, wenn Kinder eine bestimmte Zeit nicht in die Einrichtung gehen konnten.
Die Stadt Dresden zahlt Kita-Beiträge zurück, wenn Kinder eine bestimmte Zeit nicht in die Einrichtung gehen konnten. © Archiv/dpa/Monika Skolimowska

Dresden. Die Stadt überweist Eltern von Kita-Kindern Geld. Sie bekommen die zu viel gezahlten Beiträge zurück, wenn ihre Kinder wegen der coronabedingten Schließung vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nicht betreut werden konnten. Das betrifft Kitas, die Kindertagespflege und den Hort der Uni-Grundschule. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 22. April gefasst.

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Die Rückzahlung wird mit dem Elternbeitrag für den Monat Mai 2021 verrechnet, teilt die Stadtverwaltung mit. Sollte der entsprechende Betrag höher als der für den Mai zu zahlende Elternbeitrag sein, so wird die Differenz an die Eltern ausgezahlt. Bei der Rückerstattung von Elternbeiträgen sind mehrere individuelle Faktoren pro Familie zu berücksichtigen. Deshalb erhalten die Eltern einen separaten Elternbeitragsbescheid im Mai. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen selbstständig, so die Verantwortlichen im Rathaus.

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Der Hintergrund: Mit der Verabschiedung der Corona-Schutzverordnung am 8. Januar wurde zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Sächsischen Staatsregierung unter anderem die Rückerstattung von Elternbeiträgen während der pandemiebedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen vereinbart. Eltern, die ihr Kind deshalb nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen konnten, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von den Elternbeiträgen gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde.

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