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Dresdner Einbrecher: "Er hat nicht schlafen können: Da sind alle Hemmungen gefallen"

Im Crystalrausch hat ein 37 Jahre alter Dresdner zahlreiche Wohnungen ausgeräumt, selbst in die seiner Cousine war er eingebrochen. Nun wurde der Mann verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Ein 37-jähriger Dresdner hat zahlreiche Einbrüche in Wohnungen gestanden. Nun endete der Prozess gegen den drogensüchtigen Angeklagten vor dem Landgericht Dresden.
Ein 37-jähriger Dresdner hat zahlreiche Einbrüche in Wohnungen gestanden. Nun endete der Prozess gegen den drogensüchtigen Angeklagten vor dem Landgericht Dresden. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Er wollte gestehen, er hat gestanden und seit Dienstag ist er verurteilt. Pierre G. stand seit Mai unter anderem wegen zahlreicher Einbrüche in Wohnungen vor dem Landgericht Dresden. Er machte reinen Tisch, nachdem die Kammer ihm im Rahmen eines Deals, einer Verfahrensverständigung, eine Freiheitsstrafe zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren angeboten hatte.

G. ist 37 Jahre alt, war Bauhelfer, zuletzt jedoch arbeitslos, was für seinen Prozess nicht ganz unbedeutend sein sollte. Eigentlich hatte der Mann trotz seines massiven Crystal-Konsums sein Leben halbwegs im Griff. Er sei bis zu zwei Wochen am Stück wach gewesen, habe dann jedoch drei Tage durchgeschlafen – und deswegen seinen Job als Bauhelfer verloren.

Dann habe ihn die Angst getrieben, wegen der Kündigung und dem Ausbleiben seines Einkommens seine Wohnung am Amalie-Dietrich-Platz zu verlieren. Und Crystal brauchte er auch.

So erklärte der 37-Jährige die ungewöhnliche Serie, vor allem im Juni und Juli vergangenen Jahres. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft ihm neun Wohnungseinbruchdiebstähle vorgeworfen, bei denen er neben Geld vor allem Elektronik und Handys mitgehen ließ.

Mehrfach stahl G. auch EC-Karten und räumte die dazugehörigen Konten ab, weil die Geschädigten auch ihre Pin-Nummern zusammen mit den Zahlungskarten aufbewahrt hatten. Das Geld ist zwar weg, aber immerhin war es der Polizei gelungen, den Angeklagten anhand von Aufnahmen der Bank-Kameras zu identifizieren. Blöd für den Angeklagten war, dass er auch in die Wohnung seiner Cousine eingebrochen war.

Drogenbedingte Enthemmung

Gerade letzteres, ein Einbruch bei der eigenen Verwandtschaft, spreche dafür, dass die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten tatsächlich eingeschränkt gewesen sei, als er im wochenlangen drogenbedingten Dauer-Wach die Einbrüche begangen habe, sagte Verteidiger Stephan Schumann in seinem Plädoyer: "Er hat nicht schlafen können: Da sind alle Hemmungen gefallen!"

Auch ein psychiatrischer Gutachter hatte die Schilderungen des Angeklagten, seine zweiwöchige Schlaflosigkeit im Crystal-Rausch, "plausibel" genannt und eine diesbezüglich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen können.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten nicht zuletzt wegen der möglichen eingeschränkten Schuldfähigkeit zu viereinhalb Jahren Haft, der unteren Grenze des Deals, und zum Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Im Erfolgsfall habe er die Chance, die Klinik nach der zweijährigen Therapie als freier Mann zu verlassen.

Von den neun Wohnungseinbrüchen blieben am Ende "nur" noch sechs übrig. Ein Wohnungseinbruch, der bereits 2020 in Bannewitz geschehen war, wurde eingestellt, weil die Täterschaft des Angeklagten nicht oder nur sehr schwer nachweisbar geworden wäre.

Haftbefehl bleibt in Vollzug wegen Fluchtgefahr

Zwei weitere Einbrüche konnten nicht mehr als "schwere Wohnungseinbrüche" qualifiziert werden, offenbar weil die Terrassentüren möglicherweise nicht verschlossen waren. Darüber hinaus wurde der 37-Jährige auch wegen drei Computerbetrügereien, den Geldabhebungen am Bankautomaten, verurteilt. In der Summe, der Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe, kam es auf einzelne Taten nicht mehr an.

Der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky sagte, der Angeklagte habe mit seinem umfassenden Geständnis dem Gericht und allen Beteiligten eine möglicherweise sehr lange und aufwendige Beweisaufnahme erspart, wenn man die angeklagten Vorwürfe hätte "streitig durchverhandeln müssen".

Anders als von Verteidiger Schumann gefordert, bleibt der vielfach vorbestrafte Angeklagte jedoch bis zur Rechtskraft des Urteils in Untersuchungshaft – wegen Fluchtgefahr.