Dresden. Damit hat der Stempler nicht gerechnet: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sie will dem Mann oder der Frau auf die Spur kommen. Denn der Geldschein, den er oder sie mit Wahlwerbung der AfD bestempelt hat, ist womöglich nichts mehr wert. Jedenfalls ist es nicht möglich, mit solch einem Geldschein problemlos zu bezahlen. Er sei nicht mehr "umlauffähig", heißt das in der Bankensprache.
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