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Frauenkirche und Rathaus: FDP-Fraktionschef fordert Beleuchtung in der Weihnachtszeit

Dekorative Außenbeleuchtung ist laut Bundesvorgaben wegen der Energiekrise untersagt. Das betrifft auch die Weihnachtsbeleuchtung. Für Dresden wird nun eine Ausnahme gefordert.

Von Andreas Weller
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Die Dresdner Frauenkirche und vieles mehr sollen trotz Energiespar-Verordnung erstrahlen.
Die Dresdner Frauenkirche und vieles mehr sollen trotz Energiespar-Verordnung erstrahlen. © ronaldbonss.com

Dresden. Mit der sperrigen Bezeichnung "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" hat der Bund geregelt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um in der Krise Energie zu sparen. Dazu zählen in Dresden auch Gebäude wie die Frauenkirche oder den Rathausturm nicht anzustrahlen, aber auch teilweise die Elbbrücken nicht zu beleuchten und die Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt auszulassen. Wie dies nun umgangen werden soll.

Worum es geht

FDP-Fraktionschef ist ein bekennender Weihnachts-Fan und selbst Veranstalter des Augustusmarktes an der Hauptstraße. "Licht in der dunklen Jahreszeit ist gut für die Seelen der Menschen", ist er sich sicher. "Zudem ist die Vorweihnachtszeit bis zum Dreikönigstag wirtschaftlich extrem wichtig für Dresden - für Gastronomie, Handel, aber auch die Dresdner Verkehrsbetriebe haben da die meisten Fahrgäste."

Deshalb will er Ausnahmen in den Energiesparmaßnahmen der Stadt. Zwar dürfen Weihnachtsmärkte beleuchtet werden, aber nicht deren Umfeld und auch die wichtigen Gebäude der Stadt wie die Frauenkirche oder der Rathausturm werden nicht angestrahlt. Deshalb hat Zastrow nun einen Antrag gestellt, in dem fordert er: "Licht an - Charakter Dresdens als Weihnachthauptstadt und Silvesterstadt bewahren."

Was Zastrow fordert

Die sonst üblicherweise beleuchteten öffentlichen Gebäude im Stadtring, der Inneren und Äußeren Neustadt sollen mit Beginn der Adventszeit bis zum 6. Januar wieder von 16 bis 23 Uhr angestrahlt werden. Bei Gebäuden, die nicht der Stadt gehören, soll entsprechend Einfluss auf die Eigentümer genommen werden - das betrifft beispielsweise den Freistaat oder die Stiftung Frauenkirche.

Auch die dekorative Außenbeleuchtung solle angeschaltet werden und Initiativen in der Neustadt ermutigt werden, die Weihnachtsbeleuchtung aufzubauen. Dabei sollen so viele Lampen wie möglich auf LED umgerüstet werden, um Energie zu sparen. Zudem solle die Stadt schneller die Straßenbeleuchtung auf LED umrüsten. Derzeit ist dies bei rund 15 Prozent erfolgt. Die FDP will, dass dies schneller gemacht wird - statt drei Prozent pro Jahr, wie von der Stadt geplant, 15 Prozent pro Jahr.

Deshalb soll das Licht angeschaltet sein

"Es sind Ausnahmen in der Verordnung möglich", ist sich Zastrow sicher. "Vom Hauptbahnhof bis in die Äußere Neustadt können nahezu lückenlos Weihnachtsmärkte besucht werden, der Bereich beleuchtet werden dürfen."

Zastrow beruft sich auf die Formulierung in der Verordnung, nach der "religiöse und traditionsreiche Feste" nicht darunter fallen und verweist auf die Lichterwelt in Magdeburg, die durchgeführt wird. "Es sind nicht nur Märkte ausgenommen, sondern die Weihnachtsbeleuchtung insgesamt."

Welche Chancen dies hat

Eine Mehrheit im Stadtrat beziehungsweise im Wirtschaftsausschuss dafür scheint schwierig. "Grundsätzlich halten wir nach zwei Corona-Wintern, in denen kein Weihnachtsmarkt stattfinden konnte, eine Beleuchtung im Innenstadtbereich für sinnvoll", so CDU-Stadtrat Veit Böhm.

"Das hat nicht nur touristische Gründe, auch die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Dresdner können dadurch erhöht werden." Allerdings müsse geprüft werden, ob Ausnahmen überhaupt möglich sind und wie die Finanzierung der Mehrkosten erfolgen soll. Denn der entsprechende Vorschlag der FDP dazu fehle.

Auch die Grünen sehen den "Licht-an-Antrag" kritisch. "Es ist schade, dass die FDP Dresden auch im Angesicht von Krieg und Energiekrise nicht den Schneid hat, auch schmerzhafte Maßnahmen zu akzeptieren", so Fraktionschefin Agnes Scharnetzky. "Die adventliche Gemütlichkeit wird nicht an der dekorativen Außenbeleuchtung scheitern. Auch ist es vermessen, sich hier kommunal über Regelungen des Bundes hinwegsetzen zu wollen. Solidarität mit der Ukraine heißt in diesem Winter auch Energie sparen, der Schönheit der Gebäude tut das keinen Abbruch."

Der Antrag steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wirtschaft, könnte dort beschlossen oder abgelehnt werden. Eine weitere Variante ist, dass die Entscheidung in den Stadtrat gehoben wird, dieser tagt dann am 24. November.