Dresden. Die Stadtverwaltung will einen Gründach-Zwang einführen. Die sogenannte Begrünungssatzung sieht vor, dass alle unbebauten Freiflächen auf bebauten Grundstücken, Flachdächer, Fassaden und Fassadenteile, die neu geplant werden, ab einer bestimmten Größe begrünt werden müssen. Das soll auch bei Teilneubauten oder wesentlichen Änderungen an Freiflächen gelten.
Auf einem Baugrundstück müssen dann je 100 Quadratmeter nicht überbauter Grundstücksfläche mindestens ein tiefwurzelnder Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimeter - gemessen in einem Meter Höhe - gepflanzt werden. Damit werden Tiefgaragen, die über die gesamte Grundstückfläche gehen, unmöglich. Diese und weitere Regelungen soll der Stadtrat noch in diesem Jahr beschließen, inklusive teurer Strafen bei Verstößen. Dagegen regt sich Widerstand.