Dresden
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Mit Filmgeld in Dresden bezahlt

Eine Bardame erkannte den Fuffziger eines Gastes im Kraftwerk Mitte als Blüte. Doch der Täter entkam. Stand nun überhaupt der Richtige vor Gericht?

Von Alexander Schneider
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Dieser falsche Fuffziger ist einer Bardame im Kraftwerk Mitte aufgefallen. Ein Gast hatte damit mehrere Vodka zahlen wollen. Von wem die Frau die Blüte bekommen hatte, ist nicht mehr aufzuklären.
Dieser falsche Fuffziger ist einer Bardame im Kraftwerk Mitte aufgefallen. Ein Gast hatte damit mehrere Vodka zahlen wollen. Von wem die Frau die Blüte bekommen hatte, ist nicht mehr aufzuklären. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Anfang März, als man das Dresdner Nachtleben noch in vollen Zügen genießen konnte, hat ein dunkelhäutiger Mann einer Barkeeperin im Kraftwerk Mitte einen falschen Fuffziger angedreht. Er hatte mehrere Wodkas bestellt. Allerdings verschwand die Bardame, um die Blüte ihrem Chef zu zeigen. Als sie zurückkam, war der Täter weg. Schaden? Keiner.

Am Donnerstag stand ein 27-jähriger Libyer wegen versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld vor dem Amtsgericht Dresden. Der Koch, verheiratet, zwei Kinder, schwieg auf Rat seines Verteidigers Oliver Nießing. 

Der Angeklagte wurde in jener Nacht in der Diskothek gestellt, nachdem er von der Bardame mit hoher Wahrscheinlichkeit als mutmaßliche Falschgeldquelle verdächtigt worden war. Am Dienstag jedoch erschien die Frau nicht zu ihrer Zeugenaussage.

Dunkle Spelunken und Clubs

Richter Arndt Fiedler nannte die Blüte typisches "Filmgeld", das man im Internet bestellen könne. Von einem Aufdruck "Prop Copy" abgesehen sehe es echt aus, doch fühle sich anders an. Die Scheine bestehen aus normalem Papier, echte Euro-Noten sind auf Baumwollpapier gedruckt. Eigentlich seien solche Blüten leicht erfühlbar, doch in "dunklen Spelunken" oder Clubs kämen Täter damit schon mal durch. 

Es gab jedoch erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Er war nicht der einzige Dunkelhäutige in der Disko und hatte das Kraftwerk auch nicht verlassen, als die Bardame mit der Blüte verschwand. Er sei alleine in der Disko gewesen, während der Täter mehrere Getränke bestellt hatte, so Fiedler. "Wäre er der Täter, gäbe es keinen Grund, auf die Polizei zu warten." Er hätte Zeit und Gelegenheit gehabt, sich zu entfernen.

Hinzu komme die Unsicherheit der Bardame. Weil kein Schaden entstanden sei, wäre der Aufwand zu hoch, auf der Blüte nach Fingerabdrücken oder DNA-Spuren zu suchen. So bleibt offen, wer versucht hatte, in der Diskothek das Falschgeld an die Frau zu bringen.  Kurz und gut: Der Richter sprach den 27-Jährigen frei – wie es zuvor auch der Staatsanwalt und Verteidiger Nießling gefordert hatten.

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