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Dresdner Shopping-Sonntage teils rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht kippt die einkaufsoffenen Sonntage im Advent außerhalb der Dresdner Innenstadt. Händler sind entsetzt.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Nur in der Dresdner Alt- und Neustadt dürfen die Geschäfte an zwei Adventssonntagen öffnen.
Nur in der Dresdner Alt- und Neustadt dürfen die Geschäfte an zwei Adventssonntagen öffnen. © dpa/Robert Michael (Symbolbild)

Dresden. Am 5. und am 19. Dezember sollten die Geschäfte in ganz Dresden öffnen dürfen. Der Stadtrat hatte die einkaufsoffenen Sonntage anlässlich zahlreicher Weihnachtsmärkte in der Stadt auf den Weg gebracht. Doch die Richter am Oberverwaltungsgericht in Bautzen kippen den Beschluss nun teilweise. Demnach dürfen die Läden an beiden Sonntagen nur in den Stadtbezirken Alt- und Neustadt stattfinden.

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