Dresden
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Patientin stirbt nach falscher Dosierung eines Medikaments

Nach dem Tod einer 80-jährigen Frau musste sich ihre Ärztin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Es ist ein tragischer Fall.

Von Alexander Schneider
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Wegen falscher Angaben im Medikamentenplan wurde eine 80-jährige Patientin vergiftet. Die Hausärztin der Geschädigten hat nun eingeräumt, dass ihr ein Fehler unterlaufen war.
Wegen falscher Angaben im Medikamentenplan wurde eine 80-jährige Patientin vergiftet. Die Hausärztin der Geschädigten hat nun eingeräumt, dass ihr ein Fehler unterlaufen war. © Symbolfoto: dpa

Dresden. Eine 80-jährige Frau ist im Juni 2020 an den Folgen einer Überdosierung ihres Medikaments gestorben. Nun stand eine 63-jährige Hausärztin vor dem Amtsgericht Dresden, die ihrer Patientin das Medikament verordnet hatte. Der Tod war offenbar das Resultat einer Verkettung unglücklicher Umstände.

Laut Anklage wurde die betagte Dame von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Im Mai 2020 kam die Geschädigte während des Urlaubs der Tochter auf eine Kurzzeitpflegestation einer Dresdner Einrichtung. Dort wurde der Patientin das Medikament Metex wie auf dem Medikamentenplan angegeben täglich morgens verabreicht – und nicht wöchentlich, wie es vorgesehen war. Als sich der Gesundheitszustand der 80-Jährigen massiv verschlechterte, wurde sie in eine Klinik verlegt, wo sie am 12. Juni 2020 verstarb.

Todesursache war ein multiples Organversagen, ausgelöst durch eine Vergiftung aufgrund der Überdosierung des Medikaments. Die Hausärztin, auf die die fehlerhaften Angaben im Medikamentenplan zurückzuführen waren, habe ihre ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt: Ihr wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die Angeklagte, die sich während des Ermittlungsverfahrens nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, war per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten beurteilt worden und einer hohen Geldauflage, von der sie einen Großteil bereits bezahlt hatte. Dennoch akzeptierte sie das Urteil nicht, weshalb die Vorwürfe nun in der Hauptverhandlung neu bewertet werden mussten. Die 63-Jährige hat auch da die Verantwortung übernommen und den Tod ihrer langjährigen Patientin bedauert. "Es tut mir leid. Ich habe immer versucht, den Menschen zu helfen. Es ist für mich ein Schock und für die Familie ein großer Verlust."

„Ich hab nicht richtig geguckt“

Der Fehler habe sich bei der Einführung einer neuen Software wenige Monate vor dem Tod der 80-Jährigen eingeschlichen. Sie habe die fehlerhafte Angabe in dem Ausdruck nicht bemerkt: "Ich hab nicht richtig geguckt!", sagte sie. Ihre Patientin habe das Medikament schon lang eingenommen und alle Beteiligten hätten gewusst, wie es zu dosieren war. Das änderte sich mit dem Aufenthalt in der Kurzpflege, wo sich die Pflegekräfte an den falschen Angaben auf dem Plan orientiert hätten.

Das Gericht verurteilte die Angeklagte nach der Beweisaufnahme – zuletzt ging es nicht um die Schuldfrage, sondern um die Strafhöhe – zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.900 Euro (110 Tagessätze). Die Patientin habe "sehr gelitten", sagte die Vorsitzende Richterin Christine Mügge. Strafmildernd wertete sie, dass die Angeklagte ihren Fehler aufrichtig bereue, lange mit sich selbst ins Gericht gegangen sei und auch die Angehörigen das Bedauern der 63-Jährigen angenommen hätten. Neben der Angeklagten trügen jedoch auch „weitere Akteure“ eine Mitverantwortung am Tod der Patientin, der Initialfehler sei allerdings von der Hausärztin ausgegangen.

Auch der zuständige Oberstaatsanwalt Silvio Helmert sah ein Mitverschulden des Pflegepersonals. Verfahren wie diese seien jedoch selten. Das nun gefundene Urteil hätte man auch ohne eine Hauptverhandlung erzielen können, doch die Angeklagte habe sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert, so Helmert.