Dresden. Eigentlich sind die Brandschützer dafür gar nicht zuständig. Nur im Notfall fahren sie los, um diese Gefahr zu beseitigen, die nicht mit einem Brand oder einem ähnlichen Unglück zu tun hat, zum Beispiel einem Chemieunfall. Trotzdem rückte die Berufsfeuerwehr Dresden am Sonnabend und am Sonntag mehrfach aus, um gegen Gefahren von Schnee und Eis zu kämpfen.
Acht Mal wurde sie allein am Sonnabend alarmiert, weil Eiszapfen von Gebäudedächern abzustürzen drohten. In sechs Fällen wurde die Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr und Ersatzvornahme tätig. Das bedeutet, dass die Brandschützer eine Aufgabe erledigt hätten, die eigentlich Pflicht der Hauseigentümer gewesen wäre und dass diese nun eine Rechnung dafür bekommen.
Die Feuerwehrleute stellten eine Drehleiter auf, kletterten nach oben und brachen oder schlugen die Eiszapfen von den Dachkanten. Dazu mussten mehrfach auch die Fußwege unter den Dächern vorübergehend gesperrt werden.
Am Sonntag forderte die Polizei die Feuerwehr zum Beispiel an, um Eiszapfen von einem Haus an der Kamenzer Straße (Neustadt) zu entfernen. Dort hatten heruntergefallene Eiszapfen bereits ein geparktes Auto beschädigt. Außerdem rückten die Brandschützer zu Anti-Eis-Einsätzen auf die Johann-Meyer-Straße, die Rudolf-Leonhard-Straße, die Hechtstraße und die Sebnitzer Straße (alle Neustadt und Hechtviertel) aus. Mehrere dieser Straßen mussten vorübergehend gesperrt werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass es Sache der Anlieger ist, Eis an Dächern und Dachrinnen zu beseitigen. Sie müssen demnach auch Gefahrenstellen absichern, die durch den drohenden Abgang von Eis und Schnee entstehen. Das kann mit Warnschildern geschehen oder indem die Gefahrenstelle vorübergehend abgesperrt wird.
Wenn durch eine Havarie oder ein gebrochenes Rohr Wasser austritt, muss die Glättestelle beseitigt werden. Dafür ist der Verursacher oder der Betreiber der Anlage oder der Leitung verantwortlich. Alle diese Regeln sind in der städtischen Winterdienst-Anliegersatzung festgehalten. (SZ/csp)