Dresden. Gerade konnten die Gastronomen der Stadt nach monatelanger Durststrecke wieder durchatmen: Die Gäste sind zurück, auch Touristen kommen zunehmend mehr nach Dresden. Doch ab 23. August sollen bereits wieder neue Corona-Regelungen gelten, die Einschränkungen bedeuten könnten. Für bestimmte Innenräume soll bei einer Inzidenz von über 35 ein Zutritt nur noch mit frischem Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich sein. Neben Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen, im Fitnessstudio und beim Friseur, aber auch in Sporthallen und bei Hotelübernachtungen gilt diese 3-G-Regel - genesen, geimpft, getestet - dann auch für die Innengastronomie.
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