Dresden. Fünf mutmaßliche Juwelendiebe sitzen nach dem Einbruch ins Grüne Gewölbe im November 2019 in Untersuchungshaft. Für zwei von ihnen war jetzt die von Amts wegen nötige Haftprüfung erforderlich. Sie muss nach sechs Monaten Untersuchungshaft erfolgen.
Der 3. Strafsenat des Dresdner Oberlandesgerichts hat angeordnet, dass die Verdächtigen hinter Gittern bleiben. Damit bestätigte der Senat den dringenden Tatverdacht wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung. Die Brandstiftung bezieht sich dabei auf die Tiefgarage in Mickten, in der die Täter das Fluchtauto abgestellt und angezündet haben sollen. Sie kann nach wie vor nicht genutzt werden.
Der Senat habe angesichts der bei einer Verurteilung drohenden hohen Freiheitsstrafe den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen, teilte das Oberlandesgericht an diesem Montag mit. Zudem sei eine Verdunkelungsgefahr gegeben.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt. Der Beschluss ist laut dem Gericht nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in drei Monaten zu erfolgen.
Über die Haftfortdauer für die drei weiteren inhaftierten Verdächtigen hatte der Senat aktuell nicht zu entscheiden, weil in Abhängigkeit von der jeweilig verschiedenen Dauer der Untersuchungshaft andere Termine gelten.