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Dresden hatte schon 2021 Bedenken gegen Neustädter Markt-Bürgerbegehren

Über die Umgestaltung des Neustädter Marktes sollen auch die Bürger mitentscheiden, findet die Gesellschaft Historischer Neumarkt. Doch es gab schon lange Hinweise, dass ihr Bürgerbegehren nicht zulässig ist.

Von Kay Haufe
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Die Stadt sagt, sie hätte schon im Vorjahr über die Unzulässigkeit des Bürgergehrens für den Neustädter Markt informiert.
Die Stadt sagt, sie hätte schon im Vorjahr über die Unzulässigkeit des Bürgergehrens für den Neustädter Markt informiert. © Christian Juppe

Dresden. Aus einer Pressemitteilung hat Torsten Kulke am Dienstag erfahren, dass das Bürgerbegehren seines Vereins Gesellschaft Historischer Neumarkt (GHND) wohl nicht zulässig ist. Dieses läuft seit Februar und hat die Umgestaltung des Neustädter Marktes und des Königsufers zum Ziel. Der Vereinsvorsitzende hatte sich gegenüber der SZ beklagt, dass die GHND im vergangenen Jahr mit dem Bürger- und Rechtsamt über die Fragestellung im Begehren gesprochen hatte und es bis jetzt keinen Hinweis aus der Stadtverwaltung gegeben hätte, dass das Begehren in der aktuellen Form unzulässig sei.

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