Dresden. Aus einer Pressemitteilung hat Torsten Kulke am Dienstag erfahren, dass das Bürgerbegehren seines Vereins Gesellschaft Historischer Neumarkt (GHND) wohl nicht zulässig ist. Dieses läuft seit Februar und hat die Umgestaltung des Neustädter Marktes und des Königsufers zum Ziel. Der Vereinsvorsitzende hatte sich gegenüber der SZ beklagt, dass die GHND im vergangenen Jahr mit dem Bürger- und Rechtsamt über die Fragestellung im Begehren gesprochen hatte und es bis jetzt keinen Hinweis aus der Stadtverwaltung gegeben hätte, dass das Begehren in der aktuellen Form unzulässig sei.
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