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Dresden hatte schon 2021 Bedenken gegen Neustädter Markt-Bürgerbegehren

Über die Umgestaltung des Neustädter Marktes sollen auch die Bürger mitentscheiden, findet die Gesellschaft Historischer Neumarkt. Doch es gab schon lange Hinweise, dass ihr Bürgerbegehren nicht zulässig ist.

Von Kay Haufe
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Die Stadt sagt, sie hätte schon im Vorjahr über die Unzulässigkeit des Bürgergehrens für den Neustädter Markt informiert.
Die Stadt sagt, sie hätte schon im Vorjahr über die Unzulässigkeit des Bürgergehrens für den Neustädter Markt informiert. © Christian Juppe

Dresden. Aus einer Pressemitteilung hat Torsten Kulke am Dienstag erfahren, dass das Bürgerbegehren seines Vereins Gesellschaft Historischer Neumarkt (GHND) wohl nicht zulässig ist. Dieses läuft seit Februar und hat die Umgestaltung des Neustädter Marktes und des Königsufers zum Ziel. Der Vereinsvorsitzende hatte sich gegenüber der SZ beklagt, dass die GHND im vergangenen Jahr mit dem Bürger- und Rechtsamt über die Fragestellung im Begehren gesprochen hatte und es bis jetzt keinen Hinweis aus der Stadtverwaltung gegeben hätte, dass das Begehren in der aktuellen Form unzulässig sei.

Dem hat die Verwaltung nun in einer Pressemitteilung widersprochen. Schon im Juli 2021 habe das Bürgeramt unter anderem mitgeteilt, dass es die vorgeschlagenen Fragestellungen als unzulässig ansieht, da sie den formalen Voraussetzungen nach der Sächsischen Gemeindeordnung nicht entsprechen würden.

Ein Bürgerentscheid, der Einzelheiten einer bauplanungsrechtlichen Abwägungsentscheidung vorwegnehme, sei nicht mit der Gemeindeordnung vereinbar.

"Stadt leistet keine Rechtsberatung"

Bereits im Vorfeld der offiziellen Anzeige des Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung habe es eine umfangreiche Kommunikation zwischen Vertretern des Vereins und Mitarbeitern der Stadt, unter anderem des Bürgeramtes und des Rechtsamtes, gegeben. "Die Bediensteten der Stadtverwaltung erörterten dabei ihre Bedenken zur Zulässigkeit ausgiebig mit Vertretern des Vereins", heißt es in der Pressemitteilung.

Dass am Ende der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet, wurde dem Verein kommuniziert. "Im Übrigen hat das Rechtsamt die Vertreter des Vereins seit 2021 mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nur die Stadtverwaltung intern berät und keine Rechtsberatung gegenüber Externen leistet."

Bei der GHND waren diese Einwände offenbar nicht so konkret angekommen. Man hätte das Begehren nicht in der Form gestartet, wenn so klare Gründe dagegen gesprochen hätten, sagte Vorstandsvorsitzender Kulke. Der Verein hat dafür einen großen Aufwand betrieben, Plakate und Tausende Stimmzettel drucken und ausliefern lassen.