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Betrug um Orden aus dem Grünen Gewölbe: Darf der Staat Diebesgut zurückkaufen?

Die Staatlichen Kunstsammlungen sind offenbar auf einen Betrüger hereingefallen, der Geld für ein Stück aus dem Grünen Gewölbe haben wollte. Aber dürfen Museen überhaupt für gestohlene Kunst zahlen?

Von Birgit Grimm
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Einige der 2019 gestohlenen Juwelengarnituren aus dem Historischen Grünen Gewölbe, links oben der Bruststern des polnischen Weißen Adlerordens
Einige der 2019 gestohlenen Juwelengarnituren aus dem Historischen Grünen Gewölbe, links oben der Bruststern des polnischen Weißen Adlerordens © Grünes Gewölbe/Polizeidirektio

Drei Jahre ist es her, dass bei einem Einbruch im Historischen Grünen Gewölbe Juwelengarnituren von unschätzbarem Wert gestohlen wurden. Die Inhaftierten schweigen vor Gericht. Im Hintergrund wird weiter ermittelt und recherchiert, werden auch halbseidene Kontakte geknüpft. Warum eine offenbar von den Staatlichen Kunstsammlungen initiierte Übergabe von 40.000 Euro für den Bruststern des polnischen Weißen Adlerordens dermaßen danebenging, dass ein Betrüger mit dem Geld verschwinden konnte und der Orden verschwunden bleibt, müssen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei klären.

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