Grünes Gewölbe: Wer zahlt für die verlorenen Diamanten?

Trotz der Rückgabe von Teilen der gestohlenen Schmucksammlung aus dem Grünen Gewölbe hinterlässt der Einbruch einen enormen finanziellen Schaden.
Vertreter des Freistaats haben vor dem Landgericht Dresden ihre Gesamtforderung mit fast 89 Millionen Euro angegeben. Sie beantragen, dass die Jugendkammer die Angeklagten auch zur Zahlung von Schadensersatz in dieser Höhe verurteilt.
- Wie realistisch ist es, dass die Angeklagten diese Summe aufbringen?
- Wie wird das Strafgericht auf die Forderung reagieren?
- Wie würde der Schaden in Sachsen überhaupt bemessen werden?
- Wie begründet der Freistaat die Höhe der Forderung auf Schadensersatz?
- Hätte der Weg über ein Zivilgericht bessere Erfolgsaussichten?
- Warum hat die Behörde ihren Antrag auf Ausgleich erst jetzt gestellt?
- Müssen die Angeklagten nicht für den Schaden gerade stehen?
Wie realistisch ist es, dass die Angeklagten diese Summe aufbringen?
Über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Remmo-Clans ist naturgemäß nicht viel bekannt. Offiziell verfügen die Angeklagten nur über ein geringes Einkommen. Im Strafprozess war die Rede von Ausbildungsverträgen beziehungsweise Hartz-IV-Bezügen. Ein Gerichtsurteil hätte den Vorteil, dass es 30 Jahre lang vollstreckbar wäre. Sollten die Angeklagten nach einer Verurteilung durch feste Arbeitseinkommen oder Erbschaften zu Geld kommen, könnte der Freistaat mithilfe eines Gerichtsvollziehers Einnahmen pfänden – 30 Jahre lang. Dass am Ende die geschätzte Schadenssumme von 89 Millionen Euro auch nur annähernd zusammenkommt, ist unrealistisch.