Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hält den sogenannten Deal mit vier der sechs Angeklagten bisher für nicht erfüllt. Die Einlassungen der Männer seien nicht glaubwürdig. Aus der Gesamtschau der Beweisanträge von Oberstaatsanwalt Matthias Allmang ergibt sich, dass die Ankläger den Eindruck haben müssen, dass Aussagen abgestimmt wurden und schlicht falsch sind. Gerade im Falle einer Verfahrensverständigung sei es die Aufgabe des Gerichts, die Geständnisse danach zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien.
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