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Grünes-Gewölbe-Prozess fortgesetzt: Befragung von Ahmed Remmo

Die Angeklagten erinnern sich unterschiedlich intensiv an ihren Dresdner Einbruch. Der Freistaat fordert im Landgericht Dresden die Herausgabe der noch fehlenden Beutestücke.

Von Alexander Schneider
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Ahmed Remmo (hinten) vor dem Landgericht Dresden. Er hofft im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe auf Freispruch.
Ahmed Remmo (hinten) vor dem Landgericht Dresden. Er hofft im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe auf Freispruch. © Archiv/Peter Schulze

Dresden. Seit mehreren Sitzungstagen müssen sich vier der sechs Angeklagten Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft rund um den spektakulären Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden gefallen lassen. Doch der Zugewinn an Details sinkt von Mal zu Mal.

Auch Bashir Remmo machte da am Freitag im Prozess am Landgericht Dresden keine Ausnahme.Zwar verlas sein Verteidiger Carsten Brunzel eine zweite Einlassung seines Mandanten, aus der sich ergab, dass sich der 27-Jährige nun, nachdem er die Aussagen der Mitangeklagten gehört habe, auch besser erinnere.

Bashir Remmo: zweimal in Dresden

Bashir Remmo sei zwei Wochen vor der Tat von einem der unbekannten Mittäter gefragt worden, ob er nicht mitmachen wolle. Ihm sei keine Beute zugesichert worden, doch „er werde zufrieden sein“, sei gesagt worden. Seine Aufgabe sei es gewesen, Schmiere zu stehen und den Schmuck im Flucht-Audi zu verstauen.

Er sei auch vom 18. bis 20. November in Dresden gewesen, als das Fenstergitter am Grünen Gewölbe durchtrennt wurde. In seiner ersten Einlassung hatte Bashir lediglich zugegeben, beteiligt gewesen zu sein, sich aber nicht erinnern zu können.

Nun fiel ihm ein, mit wem er nach Dresden gefahren war und dass er mit zwei Komplizen in Dresden übernachtet habe, während drei weitere Mittäter zurück nach Dresden fuhren und erst an nächsten Abend wieder in der Stadt gewesen seien. Ziel war unter anderem, das Grüne Gewölbe, vor allem die Gitter, die mit Klebeband wieder fixiert wurden, im Auge zu behalten.

Die Beantwortung der Fragen ist Teil der Verfahrensverständigung nach der Herausgabe eines Großteils der Beute. Unbekannte Mittäter müssen die Angeklagten jedoch nicht belasten.

Vertreter des Freistaats, die als sogenannte Adhäsionskläger am Prozess teilnehmen, erklärten, die Angeklagten seien verpflichtet, auch die noch fehlenden Schmuckstücke herauszugeben. Vom Gericht erwarten sie, die Feststellung des gesamten Schadens im Prozess.

Ahmed Remmo schwächelt erneut

Verteidiger von Ahmed Remmo forderten zu Beginn des Verhandlungstages eine Unterbrechung. Ihr Mandant leide an Atemnot und Schlafstörungen, habe zwei Nächte lang nicht geschlafen. Er sei wohl nicht verhandlungsfähig. Sie kritisierten weiter, dass der 27-Jährige in der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht gut behandelt werde. Er leide schon seit Dezember, werde nur schleppend Ärzten vorgestellt. Am 14. Februar sei er zwar einem Psychiater vorgestellt worden, doch auch der habe keine Erklärung für den Zustand des Angeklagten.

Dennoch setzte der Vorsitzende Richter nach einer längeren Beratungspause und Diskussionen mit Ahmed Remmos Verteidigern fort. Der 27-Jährige könne Kaffee oder einen Energydrink erhalten, wenn er Probleme habe, so Ziegel. Die etappenweise Befragung von Bashir, die stets mit halbstündigen Pausen einherginge, dürfte auch für Ahmed Remmo machbar sein. Die Hauptverhandlung sei nicht der Ort, um Ahmed Remmos Erkrankung zu diagnostizieren, für das Gericht sei lediglich die Verhandlungsfähigkeit entscheidend.

In der Mittagspause wurde Ahmed Remmo in der benachbarten Dresdner JVA einem Anstaltsarzt vorgestellt, der die Verhandlungsfähigkeit feststellte. Der 25-Jährige soll kommende Woche nach Leipzig verlegt werden, teilte Ziegel mit. Das habe er bereits zuvor mit dessen Anwälten geklärt. In der dortigen Vollzugsanstalt könne er im Haftkrankenhaus Hilfe erhalten, sollte dies notwendig sein.

Ahmed Remmo kann auf einen Freispruch hoffen, da er für die Tatzeit, den Morden des 25. November 2019, ein Alibi hat. Angeblich hatte er sich am frühen Morgen jenes Tages in der Notaufnahme einer Klinik in Berlin-Neukölln bis gegen 2.45 Uhr behandeln lassen. Der 25-Jährige ist der einzige der sechs Angeklagten, der wegen der Vorwürfe nicht in Untersuchungshaft sitzt. Er verbüßt derzeit jedoch noch eine Jugendfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Diebstahl einer zwei Zentner schweren Goldmünze aus dem Bode Museum in Berlin.

Den sechs Angeklagten im Alter von 23 bis 29 Jahren wird vorgeworfen, am 25. November 2019 zahlreiche Diamanten- und Juwelengarnituren von unermesslichem Wert aus dem Historischen Grünen Gewölbe gestohlen und auf der Flucht einen Audi in der Tiefgarage eines Wohnkomplexes in Dresden abgebrannt zu haben.

Der Prozess läuft bereits seit Ende Januar 2022. Im Dezember gaben mehrere Angeklagte einen Großteil der Beute heraus. Von drei der 21 erbeuteten Objekte fehlt jedoch noch jede Spur.

Im Rahmen einer Verfahrensverständigung haben vier Angeklagte gestanden, an der Tat mitgewirkt zu haben. Ein 23-Jähriger sagte aus, er sei nicht in Dresden gewesen, habe aber Tatmittel, wie etwa die Äxte, besorgt.

Der Prozess wird am 7. März fortgesetzt.