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Grünes-Gewölbe-Prozess: Geständnis oder Schutzbehauptung?

Ein Angeklagter hat zugegeben, an der Vorbereitung des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe beteiligt gewesen zu sein. Was das für den Prozess bedeutet.

Von Alexander Schneider
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Seit zwei Monaten läuft der Prozess gegen sechs Angeklagte, die den Einbruch ins Grüne Gewölbe Ende 2019 begangen haben sollen, am Landgericht Dresden.
Seit zwei Monaten läuft der Prozess gegen sechs Angeklagte, die den Einbruch ins Grüne Gewölbe Ende 2019 begangen haben sollen, am Landgericht Dresden. © dpa

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden im November 2019 hat einer der Angeklagten eine Beteiligung an der Vorbereitung des Einbruchs zugegeben. Der 28-Jährige gab an, er sei am 20. November 2019 von „dem maßgeblichen Tatplaner“ gefragt worden, ob er sich an einem Einbruch beteiligen wolle. Die Sache sei „gut vorbereitet“, „genial“ und die Beute groß: „Ich habe mich schnell überreden lassen.“

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