Dresden. Wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" in bis zu 37 Fällen müssen sich drei Deutsche im Alter von 24, 25 und 32 Jahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Dresden verantworten, über drei weitere Deutsche - sie sind 24, 26 und 27 - wird der Jugendrichter des Gerichts in dieser Sache entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die sechs Sprayer insgesamt drei Anklagen erhoben.
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