Anklage nach Raub eines Huskys in Dresden

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 25-jährige Syrer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub zur Last.
Den Männern wird vorgeworfen, am 11. September dieses Jahres gegen 23 Uhr einen 20-Jährigen in dessen Wohnung in der Curt-Querner-Straße in Dresden mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer bedroht zu haben. Grund für den Angriff: Sie wollten den Husky der Lebensgefährtin des Mannes mitnehmen. Das gelang auch zunächst.
Laut Staatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass sich Täter und Opfer kannten, einer der Beschuldigten soll ein ehemaliger Nachbar des 20-Jährigen sein.
Am 19. Oktober hat der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Männer, die auf der Flucht waren, konnten dann am 4. November durch die Polizei in Paderborn und am 4. Dezember in Dresden festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser hat bei beiden Beschuldigten den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Husky war sichtlich erfreut
Der gestohlene Husky konnte durch die sofort herbeigerufene Polizei bereits kurz nach der Tat noch in der Nähe des Tatorts sichergestellt und an die Lebensgefährtin des Geschädigten zurückgegeben werden. Der Husky soll sichtlich erfreut gewesen sein, wieder bei seiner Besitzerin zu sein.
Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage, außerdem bestimmt es einen Termin zur Hauptverhandlung. (SZ/dob)