Dresden. Ein 36-jähriger Mieter hatte in der Nacht auf Samstag kurz vor Mitternacht seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am Weideweg verlassen und ließ dabei eine brennende Räucherschale unbeaufsichtigt. In der Folge kam es zum Ausbruch eines Brandes. Durch das Feuer wurde das Mobiliar in dem Zimmer beschädigt. Personen kamen dabei nicht zu Schaden. Der Brandschaden wurde auf rund 10.000 Euro beziffert.
Bei der Begehung des
Brandortes fanden Beamte diverse Betäubungsmittel, Hanfpflanzen und eine
geladene Schreckschusswaffe. Der 36-jährige Deutsche wird sich nun zusätzlich zur fahrlässigen Brandstiftung auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. (SZ/DiHe)
Dresden. Ein Unbekannter hat am Samstagvormittag in einer Straßenbahn der Linie 12 in Richtung Leutewitz einen Mann und eine Frau rassistisch beleidigt und verbotene rechte Parolen skandiert. Anschließend stieg der Täter an der Haltestelle „Koreanischer Platz“ aus.
Der Unbekannte war etwa 30 Jahre bis 40 Jahre alt, ca. 1,80 Meter groß und von schlanker Statur. Er war dunkel gekleidet und trug eine kurze Hose sowie ein dunkles Cap. Er hatte einen Hund mit dunklem Fell dabei und eine Bierflasche in der Hand.
Der Staatsschutz der Dresdner Polizei ermittelt wegen Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hinweise nimmt die
Polizeidirektion Dresden unter der Telefonnummer (0351) 483 22 33 entgegen. (SZ/DiHe)
Einbruch in
Einfamilienhaus
Dresden. Unbekannte brachen nahe der Boltenhagener Straße in ein Einfamilienhaus ein. Sie öffneten die Eingangstür und stahlen einen Fahrzeugschlüssel sowie aus einer vorgefundenen Geldbörse 100 Euro Bargeld.
Anschließend entwendeten sie mit dem Schlüssel einen Mitsubishi Space Star. Das ein Jahr alte Fahrzeug hat einen Wert von 11.200 Euro. (SZ/DiHe)
Betrugsversuche gescheitert
Dresden. Unbekannte riefen bei drei Geschädigten im Alter von 81 bis 82 Jahren an. Dabei gaben sie sich als Amtspersonen aus und forderten Kautionen in Höhe von 25.000 Euro bis 52.000 Euro. Als Grund wurde jeweils die Abwendung von Repressalien gegen Verwandte genannt, welche Verkehrsunfälle mit schweren Schadensverläufen verursacht hätten.
In allen drei Fällen kam es zu keiner Geldzahlung durch die angerufenen Personen. (SZ/DiHe)