Dresden. Kleingartenordnungen sind keine Wunschzettel. Das war schon im Jahr 1925 so. Damals hieß es in einer Gartenordnung der Kolonie „Dresdener–Häuser“ in Löbtau, dass für alle durch Fuhrwerk an Wegen, Toren und Zäunen entstandenen Schäden der Gartenbesitzer hafte. Außerdem wurde in dem Regelwerk unter anderem festgehalten, dass zwischen April und Oktober keine Tauben frei herumfliegen dürften. Die Haltung von Kleintieren wie Hühnern, Enten, Gänsen und Kaninchen war damals noch möglich und gehörte für viele dazu. Grundsätzlich verboten war dagegen das Drachensteigen in der Anlage sowie das Sprengen der Beete mit dem Schlauch - was heute in trockenen Zeiten oft unvermeidbar ist.
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