Dresden. Die Polizei hat eine Serie von Fahrradiebstählen in Dresden aufgeklärt und einen 25-jährigen Deutschen verhaftet, gegen den die Staatsanwaltschaft Dresden nun Anklage erhoben hat - wegen Diebstahls oder Hehlerei in elf Fällen, Diebstahls in vier Fällen sowie versuchten Diebstahls in vier weiteren Fällen.
Der Beschuldigte soll zwischen Juni 2018 und September 2020 acht Fahrräder im Gesamtwert von rund 9.000 Euro, zwei E-Bikes im Gesamtwert von etwa 2.000 Euro und zwei Mopeds im Gesamtwert von ebenfalls rund 2.000 Euro gestohlen oder gekauft haben, obwohl er wusste, dass sie gestohlen sind. Die Räder waren vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen.
Mit dem Weiterverkauf der hochwertigen Räder bestritt der Mann offenbar seinen Lebensunterhalt. In vier Fällen versuchte er, vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellte Fahrräder zu entwenden, was ihm aber nicht gelang, da er entweder entdeckt wurde oder fürchtete, entdeckt zu werden.
Die Taten soll der 25-Jährige im Dresdner Stadtgebiet verübt haben, u.a. in
- der Reckestraße,
- der Frankenbergstraße,
- der Dölzschener Straße,
- der Saalhausener Straße,
- der Leonhard-Frank-Straße,
- der Malterstraße,
- der Oederaner Straße,
- der Espenstraße,
- der Reisewitzer Straße,
- der Saxoniastraße,
- der Schweizer Straße,
- der Seminarstraße,
- der Freiberger Straße,
- der Klingenberger Straße und
- der Waldheimer Straße.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15. Dezember einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Fünf Tage später konnte er festgenommen werden.
Die Untersuchungshaft ist derzeit als sogenannte "Überhaft" notiert, weil der Beschuldigte aktuell eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der junge Mann ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung.
Das Amtsgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird ebenfalls vom Amtsgericht bestimmt.
Gegen den Beschuldigten sind weitere Verfahren wegen ähnlicher Delikte bereits bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, diese Verfahren zusammenzuführen und gemeinsam zu verhandeln. (SZ)