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13. Februar: Mit Messer beim "Trauermarsch"

Unterschiedliche Regelungen der Länder könnten einem Teilnehmer der Demo zum 13. Februar in Dresden nutzen. Ein Anwalt hält Beweise für nicht verwertbar.

Von Alexander Schneider
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Großeinsatz der Polizei bei den Demos zum 75. Jahrestag der Bombardierung Dresdens: Ein 38-Jähriger Teilnehmer des rechten Trauermarschs hatte ein Keramikmesser in der Tasche. Nun steht der Mann vor dem Amtsgericht Dresden.
Großeinsatz der Polizei bei den Demos zum 75. Jahrestag der Bombardierung Dresdens: Ein 38-Jähriger Teilnehmer des rechten Trauermarschs hatte ein Keramikmesser in der Tasche. Nun steht der Mann vor dem Amtsgericht Dresden. © Jürgen Lösel

Dresden. Weil der 13. Februar im vergangenen Jahr auf einen Donnerstag gefallen war, trafen sich mehrere Hundert Rechtsextreme erst am darauffolgenden Sonnabend zu ihrem sogenannten "Trauermarsch". Alljährlich gedenken sie rund um dieses Datum an die Opfer der Bombardierungen von 1945, bei denen in Dresden nach Expertenschätzungen rund 25.000 Menschen ums Leben kamen. Natürlich ist auch diese Zahl ideologisch umkämpft, und auch ein Anlass, wieder und wieder in Dresden zu demonstrieren. Ewiggestrige behaupten ein Zehnfaches an Todesopfern.

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