Dresden. Es war das erste Wochenende vor der pandemiebedingten Ausgangssperre im März vergangenen Jahres. Beim Einkaufen war Robert W. wohl zufällig auf eine Flasche „Corona“-Wodka gestoßen. Er fotografierte das Etikett und schickte es seiner Frau Irina R. Am Abend sollte diese Flasche eine Rolle spielen.
Der 49-Jährige Banker und seine 45-jährige Frau hatten sich schon lange auseinandergelebt. Zu Hause schliefen sie seit fünf Jahren in getrennten Zimmern ihres Reihenhauses in Lockwitz, nach außen jedoch ließen sie sich das nicht anmerken. Fuhren ab und an auch noch gemeinsam in den Urlaub. W. soll sich bis zuletzt Hoffnungen gemacht haben.
Verkäuferin Irina R. hatte an jenem Tag eine Freundin in Bannewitz besucht, Russlanddeutsche wie sie. Robert W. holte sie dort abends ab, dann sollte es den Wodka geben. Beide griffen offenbar gerne immer wieder zum Alkohol. Tatsächlich wurde ein weiteres Foto der nun angebrochenen Flasche aufgenommen. Doch an dem Abend eskalierte es wieder und das Paar geriet in einen heftigen Streit. Es ging auch um den gemeinsamen Sohn.
Mit W.s Erlaubnis sollte er länger aufbleiben und an seiner Konsole spielen dürfen. Doch Irinia R. wollte ihn ins Bett schicken. Es wurde laut, dann stach W. einmal fest mit einem Küchenmesser zu. Irina R. erlag Anfang April in einer Dresdner Klinik den Folgen, sie war nicht mehr zu retten.
Eine Tat im Affekt: „Jetzt reicht‘s!“
Am Mittwoch wurde W. am Landgericht Dresden wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Richter Herbert Pröls, der Vorsitzende des Schwurgerichts, sprach von einem minder schweren Fall, einer Tat im Affekt. W. hatte 2,6 Promille Alkohol intus, ähnlich viel wie die Getötete.
Das Gericht geht von einem banalen Auslöser aus, der sich nicht konkret habe nennen lassen. Der Angeklagte habe sich wohl Hoffnungen gemacht, ehe es wieder zu einem Streit kam, gestritten wurde auch über die Erziehung. Dass jemand, der als „eher phlegmatisch“ beschrieben wurde, zum Messer greift und wuchtig zusticht, hänge laut Pröls wohl an der Gesamtsituation, in der sich der Mann glaubte, nach dem Motto: „Jetzt reicht’s!“
Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert
Er habe sofort erkannt, was er getan habe, die Polizei alarmiert und schon am Notruf-Telefon ein Geständnis abgelegt: „Ich habe meine Frau erstochen.“ Als die Beamten eintrafen, habe er sie gebeten, ihn zu erschießen. Laut Pröls sei ihm klar gewesen, dass dies das Ende seiner bürgerlichen Existenz war.
W. hat sich den Vorwürfen gestellt, die Tat auch im Gericht eingeräumt. Sein Verteidiger Hans Theisen forderte eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und argumentierte, die Frau sei seinem Mandanten „ins Messer gelaufen“. Doch das ist durch das Gutachten der Rechtsmedizin widerlegt. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte für den nicht vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert.
Der Haftbefehl gegen Robert W. wurde aufgehoben. Bis zu seinem Haftantritt ist der 49-Jährige wieder auf freiem Fuß.