Dresden. Am frühen Morgen des 15. März dieses Jahres, einem Sonntag, zogen Matthias Z. (34) und seine beiden Kumpels noch nach Mitternacht los, um etwas zu erleben. Es war wenige Tage bevor sämtliche Gaststätten und auch Etablissements der Lust coronabedingt aus dem Rennen genommen wurden.
Die Männer ließen sich von einem Taxi vor dem Bordell Haus Hamburg in der Hamburger Straße abwerfen. Was dann jedoch geschah, ist kurios – und brachte zwei Türsteher (26, 56) des Rotlicht-Hauses am Montag vor das Amtsgericht Dresden.
Matthias Z. hatte in jener Nacht noch vor dem Freudenhaus nicht nur zwei Promille Alkohol im Blut, sondern auch mächtig Druck auf der Blase. So stark, dass er es wohl nicht mehr hineingeschafft hätte. Kurzerhand pinkelte er, die Bierflasche noch in der Hand, an die Fassade des gut bewachten Gebäudes. Was dann passiert sein soll, trug Staatsanwalt Ingolf Wagner nun in einer Anklage gegen die Türsteher vor.
Danach sollen die beiden auf der Überwachungskamera den Falschpinkler beobachtet haben. Einer der Männer stellte ihn noch vor der Lache zur Rede. Was das soll, habe er den verdutzten Gast gefragt, es gebe schließlich Toiletten im Haus. Dann soll der Ordnungshüter unvermittelt zugeschlagen haben. Z. sei zu Boden gegangen. Als er sich aufgerappelt habe, soll der Angeklagte für das Fremdurinieren 20 Euro gefordert haben. Als der zweite Angeklagte hinzukam, habe auch der zugeschlagen und 20 Euro gefordert.
Die Bilanz: Z. sei von den Männern geschlagen und getreten worden, als er am Boden lag, habe neben Kopfschmerzen und Veilchen ein Stück Schneidezahn und 20 Euro eingebüßt. Den Angeklagten wurde räuberische Erpressung und gemeinschaftliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Angeklagten schwiegen
Weil die Muskelmänner schwiegen, berichtete Z. als Zeuge, was ihm widerfahren sein soll. Es war die Version der Anklage. Erst vor wenigen Tagen, behauptete Z., sei auch noch ein Stück Schädelknochen abgesplittert, auch Folge der Schläge.
Etwas anders jedoch hat ein junger Bundeswehr-Sanitäter die Sache geschildert. Ehe er sich mit einer Dame auf einem Zimmer amüsiert habe, war er, stocknüchtern, bei einer Zigarettenpause im Hof Zeuge der Konfrontation. "Ich hätte eingegriffen, wenn es notwendig gewesen wäre", sagte der Zeitsoldat. Dazu habe es jedoch keine Veranlassung gegeben.
Der 20-Jährige schilderte wesentliche Teile anders als der Geschädigte. So sei Z. ordentlich betrunken gewesen und habe aggressiv auf den ersten Türsteher reagiert, ihn auch beleidigt mit Sätzen wie: „Was willst Du Spast?“ Auch habe zuerst Z. ausgeholt, um den Türsteher zu schlagen, doch der Angeklagte sei eben schneller gewesen. Dann habe er tatsächlich Z. 20 Euro abgeknöpft. Mit Verweis auf die Hausordnung. Z. habe sich jedoch nicht mehr beruhigt, herumgeschimpft, so dass der zweite Angeklagte hinzugekommen sei.
Dieser Fall drehte sich im Gerichtssaal. Richter Arndt Fiedler sprach die Angeklagten frei, wie von Staatsanwalt Wagner und den Verteidigern gefordert.