Dresden. Zum dritten Mal ist Lutz Bachmann am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Pegida-Mitbegründer muss 140 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen, insgesamt 4.200 Euro. Darin eingeschlossen ist eine Strafe wegen einer Beleidigung, die sich gegen den SZ-Journalisten Alexander Schneider richtete.
In beiden Fällen - im August 2019 und im Juni 2020 - hatte Bachmann seine Meinung im Internet kundgetan. Schneider beleidigte er übel, nachdem dieser sich in einem Interview mit der Online-Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ über die Entwicklung von Pegida in den vorangegangenen Jahren geäußert hatte. Auslöser für Bachmanns zweite Entgleisung war ein CDU-Statement zur Flüchtlingspolitik.
Bachmann erschien am Montag in Begleitung seiner Anwältin Katja Reichel und seines Pegida-Mitstreiters Wolfgang Taufkirch im Amtsgericht Dresden. Taufkirch, der wie auch Bachmann derzeit vom Ordnungsamt als zu unzuverlässig eingestuft wird, um eine Pegida-Demonstration zu leiten, war Zuhörer, während sich der Pegida-Frontmann wortreich und teils aufbrausend zu den Vorwürfen äußerte. Er habe ausreichend differenziert, sagte Bachmann zum Vorwurf der Volksverhetzung.
20 Einträge im Strafregister
Dem lag zugrunde, dass er Moslems unter anderem als „Mördermoslems“ und „Vergewaltigermoslems“ bezeichnet hatte, über "barbarische" Täter schrieb und das auch auf "andere Flüchtlinge" bezog. Damit habe er eine „ethnisch abgrenzbare Gruppe durch die Gleichstellung mit Verbrechern“ angegriffen, stellte Richter Arndt Fiedler fest. Er erklärte, bei einer Meinungsäußerung komme es außerdem nicht darauf an, wie sie gemeint sei, sondern wie sie bei den Adressaten ankomme.
Das galt auch für die Beleidigung des SZ-Journalisten Alexander Scheider. Bachmann hatte sie bei Facebook veröffentlicht und nannte den Gerichtsreporter neben anderen Beleidigungen unter anderem einen „selbsternannten Journalisten“, der „herumlungert und auch versucht, halbwegs sinnvolle Sätze ... zu formulieren“. Das habe Bachmann bewusst und gewollt gemacht, um den SZ-Mitarbeiter „öffentlich herabzuwürdigen und seine Missachtung auszudrücken“.
Weil in Bachmanns krimineller Karriere mit derzeit 20 Einträgen Volksverhetzung und Beleidigung weniger häufig vorkommen als Delikte wie Einbruch und Diebstahl, beließ es Richter Fiedler am Montag bei einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 47-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bachmann kündigte wenige Minuten nach dem Prozess an, er werde das Urteil nicht akzeptieren.