Wieder illegale Partys in der Dresdner Heide

Dresden. In der Dresdner Heide gibt es offenbar das, wonach junge, feierlustige Leute gerade suchen: viel Platz an der frischen Luft und keine sichtbaren Nachbarn, die sich über Musiklärm beschweren. Nach den langen Monaten geschlossener Clubs wird dann eine Party eben mal im Wald angesetzt. Das ist allerdings illegal.
Allein in diesem Monat wurden dem Ordnungsamt zwei Ruhestörungen im Zusammenhang mit unerlaubten Partys in der Dresdner Heide gemeldet, eine weitere gab es im Juni. Bis zu 120 Personen wurden bei den einzelnen Partys festgestellt. Auch der Polizei sind Partys dieser Art bekannt, allerdings führt diese keine Statistik dazu.
Bereits im Mai und Juni gab es jeweils eine Party, sagt die Polizei. Die beiden letztgenannten fanden im Bereich der Sandgrube Kannenhenkel im Prießnitzgrund statt. Hin und wieder werden auch welche von einem Feld im Bereich der Schelsstraße in Weixdorf und aus dem Waldgebiet Kammerholz am Marsdorfer Weg in Klotzsche gemeldet.
Polizei geht Bürgerhinweisen nach
Sowohl für das Ordnungsamt als auch für die Polizei ist es aufgrund der Größe der Dresdner Heide schwierig, die Feiern schnell zu lokalisieren, wenn es Beschwerden gibt. "Die Dresdner Heide ist kein Einsatzschwerpunkt für den Gemeindlichen Vollzugsdienst, da sie kein bewohntes Gebiet ist", heißt es aus dem Ordnungsamt.
Dennoch stünden die Bediensteten der Besonderen Einsatzgruppe des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in regelmäßigem Austausch mit dem zuständigen Polizeirevier zu diesem Thema. "Werden die Bediensteten anlassbezogen zu einem Vorfall gerufen, reagieren Sie entsprechend ihrer personellen Kapazitäten."
Ähnlich geht die Polizei vor. Gezielte Kontrollen seien allein vor dem Hintergrund der Größe der Heide nicht angedacht. Gleichwohl gehe die Polizei entsprechenden Bürgerhinweisen nach. Organisiert werden die Heide-Partys oft über soziale Netzwerke, auf denen die Orte mit GPS-Daten weitergegeben werden. In die meist geschlossenen Gruppen wird man nur auf Anfrage aufgenommen.
Tiere leiden, Müll bliebt liegen
Doch auch, wenn die Partygänger nichts Böses im Sinn haben, können sie Schaden im Wald und bei den Tieren anrichten. Vögel können sich bei dem Lärm erschrecken, verlassen dabei sogar beim Brüten ihre Nester oder füttern ihre Küken nicht mehr. Außerdem verschrecken die Bässe Rehe und Wildschweine, beobachten die Dresdner Förster.
Deren größtes Problem sind meist die Hinterlassenschaften der Partygänger. Oft bleibt auch Müll liegen. Flaschen, Lebensmittelverpackungen, Dosen und Zigarettenkippen: Den meisten Menschen ist nicht bewusst, wie schwer Wildtiere durch Müll geschädigt werden können. Dazu gehören Insekten und Kleintiere, welche in Verpackungen stecken bleiben, Vögel, die Plastikmüll verschlucken, oder Tiere, die in Plastikbechern verfangen, sich in Kabeln oder Drähten verheddern. Fotos zeigen Vögel, die sich Plastikringe um Hals und Schnabel eingehakt haben.
Zigarettenkippen sind ein regelrechter Giftcocktail, sagt Robert Michalk, Jugendbildungsreferent der Naturschutzjugend Dresden. So könne eine einzige Kippe zwischen 40 und 60 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen oder das Pflanzenwachstum negativ beeinflussen. In Stummeln befinden sich unter anderem Arsen, Blei, Chrom, Kupfer, Cadmium, Formaldehyd, Benzol und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Filter und der Tabakrest sind beide giftig. Es dauert viele Jahre, bis die Filter zerfallen.
Verstöße sind teuer
Eine illegale Party in der Heide ist laut Ordnungsamt ein Verstoß gegen die Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Dresdner Heide in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Die Höhe der Geldbuße sei vom Einzelfall abhängig. Es können bis zu 15.000 Euro sein.
Richtig teuer werden kann es für die Menschen, die ihren Müll hinterlassen. Waldarbeiter müssen ihn einsammeln, abgeholt wird er von der Stadt auf Abruf. Kann der Sünder identifiziert werden, droht ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall, bei kleineren Abfällen wie Kippen, Plastiktellern oder Flaschen werden bis zu 40 Euro fällig. Der Gesetzgeber lässt aber je nach Ausmaß auch ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro zu.