Junger Raser in Dresden verurteilt

Dresden. Kristiane H. starb am 10. Januar dieses Jahres in der Reicker Straße. Als die Fahrradfahrerin sich auf die Fahrbahnmitte eingeordnet hatte, um links in die Wieckestraße abzubiegen, wurde sie von hinten von einem Auto erfasst, das mit rund 100 Sachen Richtung Innenstadt raste. Die 55-Jährige hatte keine Chance, den Unfall zu überleben. Durch die Wucht des Aufpralls wurde sie mehr als 40 Meter weit geschleudert und erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.
Am Mittwoch stand der Raser vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 18-jährigen Iraker fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.
Laut Anklage fuhr er den Mercedes E 320 CDi seines Vaters mit mehr als 220 PS. An jenem Freitag habe er kurz nach 15 Uhr, also mitten im Berufsverkehr, in der Reicker Straße eine Autokolonne überholt, die ihm zu langsam gewesen sei, und dazu auf mindestens Tempo 98 beschleunigt.
Tempo nicht bewusst?
Der Heranwachsende gab sich reuig und entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. Meist sprach sein Verteidiger Claus Kobold für ihn. Seinem Mandanten sei nicht bewusst gewesen, so schnell gefahren zu sein. Er war damals erst seit zwei Monaten volljährig und damit im Besitz einer Fahrerlaubnis. Er habe bis zu der verhängnisvollen Fahrt als Kurierfahrer in Pirna gearbeitet.
Am Tattag habe er etwas bei seinen Eltern in Prohlis abgeholt und war auf dem Weg in die Stadt. Eilig habe er es nicht gehabt. Kobold erklärte, dass auch der Angeklagte an der Unfallstelle ausgestiegen und geschockt gewesen sei. Er sei weinend zusammengebrochen. Der Angeklagte selbst sagte, er wäre an jenem Nachmittag auch am liebsten gestorben.
Das zu glauben, fällt den Angehörigen schwer. Denn wenige Tage nach dem tödlichen Unfall kam durch Presseberichte heraus, dass der 18-Jährige Raser-Videos von sich in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Eine Woche nach dem Unfall rückte die Polizei zur Wohnungsdurchsuchung an, fand jedoch nichts. Drei Tage später übergab Verteidiger Kobold mit seinem Mandanten dessen Handy samt aller Passwörter den Ermittlern. Damit hat er wohl erfolgreich Schadensbegrenzung betrieben.
Problematische Raser-Videos
Es waren tatsächlich problematische Videos und Chats des 18-Jährigen, wie eine Polizeibeamtin berichtete. Auch der Angeklagte habe durch seine Stimme, körperliche Merkmale wie einem blauen Fleck unter einem Fingernagel und durch seine Kleidung als Fahrer identifiziert werden können.
Videos zeigten ihn danach mit Tempo 230 innerorts in Berlin, mit 220 Sachen auf der Autobahn 17, wo gerade 130 zulässig gewesen seien, oder massive Tempoverstöße in der Budapester Straße in Dresden oder auch auf der Waldschlößchenbrücke. Freunde, die mit im Auto saßen, feuerten den Fahrer an.
Auch Chat-Nachrichten, in denen er sich als Raser feierte, belasteten ihn schwer. So habe er seinem Vater geschrieben: "Wenn du wüsstest, was ich alles mit unserem Auto machen kann." Darüber hinaus fanden die Ermittler Hinweise auf Löschversuche der belastenden Videos.
Verteidiger Kobold sagte, sein Mandant sei heute ein anderer Mensch, auch wenn das Umdenken nicht unmittelbar nach dem Unfall eingesetzt habe. Der Angeklagte habe verstanden, dass er einer Familie einen lieben Menschen genommen habe.
Mehrere Augenzeugen, ihnen war der Schrecken des Unfalls noch anzumerken, berichteten von dem silberfarbenen Mercedes, der sie mit einem irren Tempo überholt habe. Eine Frau sagte, sie habe gespürt, wie ihr Minicooper gewackelt habe, als er überholt wurde. "Wie auf der Autobahn."
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einen zweiwöchigen Dauerarrest. Darüber hinaus muss er einen Sozialkurs machen und darf in den nächsten drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Angeklagte habe sich und sein Können massiv überschätzt, sagte der Vorsitzende Richter Moritz Gies, und nannte das "altersbedingt".
Dauerarrest unumgänglich
Hinzu kämen Reifedefizite und charakterliche Mängel. Dass ihm das Tempo nicht bewusst gewesen sei, nahm das Gericht dem Angeklagten jedoch nicht ab. Hier kamen dann wieder die Videos ins Spiel. Dem 18-Jährigen sei klar gewesen, wie schnell er gefahren sei. Er sei jedoch der Ansicht gewesen, die Verkehrsregeln gelten nicht für ihn. Davon sei das Gericht überzeugt.
Ohne die Verhängung eines zweiwöchigen Dauerarrestes hätte sich das Gericht schwer getan, dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zu geben. "Der Schuss vor den Bug soll Ihnen noch einmal deutlich machen, dass Sie nicht meinen können, Ihnen könne nichts passieren", sagte Gries.
Mit Tempo 68 wäre Radlerin Kristiane H. abgebogen, ehe der Mercedes sie erfassen konnte. Mit 70 Sachen hätte der Fahrer noch rechtzeitig bremsen können, so Berechnungen eines Verkehrsunfallsachverständigen.
Opfer-Anwalt fordert Gefängnis
Staatsanwalt René Zuber und Verteidiger Kobold hatten jeweils eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Laut Kobold sei der Angeklagte heute ein anderer Mensch, dem auch klar sei, dass er mit dem Bewusstsein leben muss, für den Tod der Fahrradfahrerin verantwortlich zu sein.
Carsten Brunzel, Nebenklagevertreter der Tochter von Kristiane H., sagte, bei einer solchen Tat handle es sich eigentlich um "tödliches Imponiergehabe", was als Totschlag zu verurteilen sei. Eine solche Entscheidung habe es etwa am Landgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall schon gegeben. Brunzel forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, was für den Angeklagten auf jeden Fall auch einen längeren Gefängnisaufenthalt zur Folge gehabt hätte.
Kristiane H.s Tochter, der Nebenklägerin, war anzumerken, dass sie mit dem Urteil des Schöffengerichts nicht einverstanden war. "Er bleibt in Freiheit und meine Mutter ist tot", sagte sie.