Dresden: Wenn die Kita zu spät öffnet

Dresden. Ihre Tochter ist happy. Seit Montag darf sie endlich wieder in ihre Kita, mit anderen Kindern spielen, draußen toben. "Ich bin froh, dass die Kitas nun wieder offen sind", sagt Mutter Sabine Müller. "Meine Tochter hat ihre Freunde sehr vermisst."
Ihren richtigen Namen will sie öffentlich nicht nennen, aus Angst, dass ihre Vierjährige dann Probleme in der Einrichtungen bekommen könnte. Denn auch die alleinerziehende Mutter hat ein Problem, und zwar mit den reduzierten Öffnungszeiten, die ihre Kita in der Dresdner Johannstadt seit 15. Februar anbieten kann.
Kita macht erst zum Arbeitsbeginn auf
Sabine Müller ist medizinische Fachangestellte, morgens um 7 Uhr startet sie in den Arbeitstag. Normalerweise muss sie ihre Tochter 6.30 Uhr in der Kita abgeben, doch nun macht die Einrichtung erst 7 Uhr auf.
Das hat einen guten Grund. Sachsens Kitas und Schulen sind nur im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Das heißt unter anderem, dass Schulklassen und Kita-Gruppen nicht durchmischt werden, also keinen Kontakt untereinander haben dürfen. Dadurch sollen im Falle eines positiven Corona-Tests bei einem Kind oder Erzieher die jeweiligen Kontakte leichter nachvollziehbar sein und Infektionsketten schneller durchbrochen werden.
Voller Beitrag trotz gekürzter Öffnungszeiten
Sollte es trotz der Hygienemaßnahmen zu neuen Erkrankungsfällen kommen, ist der betroffene Personenkreis begrenzt. "Die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb im vergangenen Jahr haben uns gezeigt, dass die Maßnahmen bei anhaltendem Infektionsgeschehen sehr wirksam sind", so Bildungsbürgermeister Jan Donhauser (CDU).
Das hat wiederum zur Folge, dass gruppenübergreifende Früh- und Spätdienste für die Erzieher nicht möglich sind und deshalb die Öffnungszeiten angepasst werden müssen. "Uns ist bewusst, dass von den Einschränkungen besonders Familien betroffen sein werden, die auf diese Randzeiten angewiesen sind", räumt Donhauser ein. Und stellt in Aussicht: "Alle Kindertageseinrichtungen werden ihre Öffnungszeiten deshalb sehr verantwortungsvoll überprüfen und nur dort einschränken, wo es unbedingt erforderlich ist."
In der Notbetreuung hatte die Mutter keine Probleme
Da Sabine Müller in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, konnte sie ihre Tochter in den vergangenen Wochen, als die Kitas geschlossen waren, in der Notbetreuung abgeben. Dort galten die normalen Öffnungszeiten von 6.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Nun ist nur noch von 7 bis 16 Uhr geöffnet, was die Mutter auch beim Abholen ihrer Tochter in Bedrängnis bringt. "Es ist total schwierig für mich, bis 16 Uhr am Kindergarten zu sein."
Vor allem montags müsse sie lange arbeiten, da helfe ihre Mutter oft aus. Doch die wohnt in Hellerau und schafft es auch nur mit Mühe, ihre Enkelin rechtzeitig aus der Kita abzuholen.
Für die Mutter mit Vollzeitjob ist das ein echtes Problem, denn derzeit kann sie aufgrund der gekürzten Öffnungszeiten für ihre Tochter nur eine tägliche Betreuungszeit von neun Stunden in Anspruch nehmen. "Für eine Mutter wie mich, die 40 Stunden in der Woche arbeiten geht, ist das nicht tragbar. Ich mache jeden Tag Minusstunden und muss sehen, wie ich diese wieder einarbeite."
Doch damit nicht genug: Obwohl sie derzeit ihr Kind nur neun Stunden in der Kita betreuen lassen kann, muss sie vorerst weiter den vollen Kita-Beitrag für die eigentlich vereinbarte Betreuungszeit von zehn Stunden bezahlen. Ihre Kita hat mitgeteilt, dass die Stunden und damit auch der Beitrag erst ab April angepasst werden können.
Bildungsbürgermeister: "Müssen Personalschlüssel einhalten"
Das kann die Mutter nicht verstehen. "Das heißt, ich bezahle ab 15. Februar bis Ende März den vollen Beitrag von zehn Stunden, obwohl diese Leistung nicht erbracht wird."
Sabine Müller findet das eine Frechheit, denn im vergangenen Jahr, als schon einmal der eingeschränkte Regelbetrieb und verkürzte Öffnungszeiten galten, sei es kein Problem gewesen, die Betreuungszeit vom ersten Tag an anzupassen. "Jetzt geht das auf einmal nicht mehr? Warum?" Auf Nachfrage bei der Stadt habe sie nur die Auskunft bekommen, dass die Regelung jetzt eben so gilt.
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Bildungsbürgermeister Jan Donhauser kennt das Problem und bestätigt, dass Eltern sich deshalb bei der Stadtverwaltung melden. "Auch beim Amt für Kindertagesbetreuung haben sich in den letzten Tagen Eltern gemeldet, die mit Blick auf die verkürzten Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen kurzfristig ihre vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten reduzieren möchten." Die Gründe der Eltern seien absolut nachvollziehbar, so Donhauser.
Allerdings stehe dem Wunsch der Eltern, die Betreuungszeiten kurzfristig anzupassen, entgegen, dass derartige Änderungen der Kita spätestens einen Monat, bevor die neue Betreuungszeit gelten soll, von den Eltern schriftlich mitzuteilen sind.
"Die Frist ist deshalb gesetzt worden, um den Kindertageseinrichtungen eine angemessene Zeit zur Aufstockung beziehungsweise Absenkung der Personalkapazitäten zu geben." Der gesetzlich vorgesehene Personalschlüssel muss jederzeit eingehalten werden können.
Geld zurück für Dezember und Januar?
Während an dieser Regelung anscheinend nicht zu rütteln ist, steht eine Entscheidung für die Dresdner Kita-Eltern noch aus. Zumindest für jene, die für ihre Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Zwar wurden bereits am 15. Februar die anteiligen Elternbeiträge für diesen Monat vom Amt für Kindertagesbetreuung eingezogen. Nun geht es aber darum, was mit den Elternbeiträgen passiert, die für die Zeit bezahlt wurden, als die Kitas vom 14. Dezember bis 14. Februar geschlossen waren.
Vom Freistaat und den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, den Elternbeitrag für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.
"Um die Vereinbarung für die Landeshauptstadt Dresden umsetzen zu können, bedarf es der Zustimmung des Stadtrates", erklärt Donhauser. In der Summe gehe es um Beitragseinnahmen von rund 9,4 Millionen Euro, auf die Dresden verzichten würde.
"Für die Refinanzierung dieses Betrages wurde zwar eine Vereinbarung mit dem Land getroffen. Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages, welcher in der Sache noch nicht entschieden hat."
Auch der Stadtrat muss dazu noch eine Entscheidung treffen. Dazu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die intern bereits abgestimmt ist.
Am 1. März soll sich nun zunächst der Ältestenrat damit befassen, anschließend beraten die Ausschüsse darüber. Donhauser rechnet damit, dass die Vorlage am 22. April in den Stadtrat kommt.
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